Corona: Osterfeuer - das geht und das wird teuer
Osterfeuer nach traditioneller Art in diesem Jahr verboten. Foto: André Zand-Vakili

Corona: Osterfeuer - das geht und das wird teuer

Harburg - Im Bezirk Harburg, aber auch in Wilhelmsburg und Finkenwerder sind wegen der Corona-Krise,

wie auch im restlichen Hamburg öffentliche Osterfeuer grundsätzlich untersagt.

Von dem Verbot ausgenommen sind lediglich Osterfeuer im engen Familienkreis, wobei lediglich die Personen gemeint sind, die in demselben Haushalt leben. imprivaten Garten. achtung: Wenn zu einem solchen kleinen Osterfeuer Teilnehmer von außerhalb des Haushaltes kommen, handelt es sich um eine verbotene Feierlichkeit.

Grundlage für diese Regelung ist die “Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg“, vom 2. April 2020 (https://www.hamburg.de/verordnung/).

Verstöße gegen diese Verordnung werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Die Durchführung von Osterfeuern im öffentlichen Raum wird für Veranstalter mit einem Regelsatz in Höhe von 1.000 Euro und für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer mit 150 Euro geahndet. Im Falle einer nicht-öffentlichen Osterfeier ergibt sich für die oder den Inhaber der Wohnung, beziehungsweise des nicht öffentlichen Ortes, ein Regelsatz in Höhe von 150 bis 500 Euro. zv