Denkmalschutz: Neugrabens Ortskern bleibt in den 1970ern stecken
Der aus den 1970er Jahren stammende Zweckbau steht jetzt, wie angrenzende Gebäude, unter Denkmalschutz. Foto: André Zand-Vakili

Denkmalschutz: Neugrabens Ortskern bleibt in den 1970ern stecken

Neugraben – Die Idee des Bezirksamts, das Neugrabener Zentrum mit einem achtstöckigen Wohnhaus vis-à-vis

vom Wochenmarkt zu beleben, kann wohl ad acta gelegt werden. Der Gebäudekomplex, der das Polizeikommissariat 47, das Ortsamt und die Bücherhalle beherbergt, kann nicht wie geplant abgerissen werden.  Vielmehr ist er unter Denkmalschutz gestellt worden.

Damit hat sich ein langer Streit um die Zukunft des Ortszentrum zugespitzt. Baudezernent Jörg Penner hatte in den vergangenen Jahren wiederholt Pläne für eine Neugestaltung des Quartiers präsentiert. Seine Idee: Mit einer Reihe von Wohnhäuser an des Südseite des Wochenmarkts sollte mehr Leben „in die Bude“ kommen. Da für Polizei & Co. schon neue Domizile in Nähe des Neugrabener Bahnhofs in Arbeit waren, wollte der Eigentümer der alten Dienstgebäude diese abreißen und seine Immobilie mit Wohnhäusern versilbern.

Ralf-Dieter Fischer, CDU-Fraktionschef in der Bezirksversammlung, war gegen Penners Pläne – nicht nur wegen seiner lange liebevoll gepflegten Abneigung gegen den Baudezernenten. Fischer war auch gegen die seiner Meinung nach „massiven Wohnbebauung“ am Wochenmarkt. Er tat dies auch immer wieder öffentlich kund, obwohl seine Fraktion  bis Sommer 2018 noch in der GroKo Juniorpartner der SPD war. Diese war durchaus geneigt, den Wohnungsbau zu unterstützen.

Die Fronten verhärteten sich, als Fischer plötzlich den Denkmalschutz ins Spiel brachte.

„Das ist nach dem Motto: Wir sind uns selbst genug“, polterte Jürgen Heimath, damals noch Chef der SPD-Fraktion. „Alles soll so bleiben, wie es ist und möglichst soll niemand neu zu uns kommen.“ Eigentlich sei es ja nicht die Art der CDU, in das Eigentumsrecht einzugreifen: Doch hier scheine es als Mittel zum Zweck gelegen kommen.

Nun hat das Denkmalschutzamt das Ensemble, das Mitte der 70er-Jahre nach den Plänen der Architekten Werner Kallmorgen, Karlheinz Riecke und Gustav Karres gebaut worden ist, als denkmalschutzwürdig anerkannt. Und damit ist es, nach der Neufassung des Hamburger Denkmalschutzgesetzes von 2013, auch automatisch unter Schutz gestellt.

Fischer freut sich, sieht die neueste Entwicklung als persönlichen Triumph. Offenbar  ist er an der Entscheidung des Denkmalschutzamts nicht ganz unschuldig. Zumindest hatte er Hamburgs Oberbaudirektor Franz-Josef Höing bei einem Rundgang in Neugraben für den Erhalt des „beispielhaften Verwaltungsbaus der 70er-Jahre“ begeistern können.

Und nun? „Wenn das Ensemble erhalten bleibt, kommt es darauf an, ob der Denkmalschutz nur für die Fassaden und das Dach gilt“, sagt der SPD-Bezirksabgeordnete Sören Schinkel-Schlutt. Davon hänge die künftige Nutzung ab. ag