Abgebrannte Feuerwerksbatterien sollen unmittelbar nach Benutzung wieder mitgenommen und in den schwarzen Restmülltonnen entsorgt werden. Foto: Christian Bittcher
Abgebrannte Feuerwerksbatterien sollen unmittelbar nach Benutzung wieder mitgenommen und in den schwarzen Restmülltonnen entsorgt werden. Foto: Christian Bittcher

Böllermüll richtig entsorgen: So kann man der Stadtreinigung helfen

Harburg - Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) beginnt schon am frühen Morgen des 1. Januars 2024 als Sofortmaßnahme mit der Beseitigung der Feuerwerksreste. Unter anderem sind die Mitarbeiter in der Harburger Innenstadt unterwegs, um den Silvester-Müll wegzuräumen. Damit dies an diesem Tag - aber auch an den darauffolgenden Tagen - reibungslos funktioniert, bittet die SRH auch die Harburger Bürger um Mithilfe.

„Flaschen und Feuerwerksbatterien verstopfen die Saugschläuche der großen SRH-Kehrmaschinen. Die Reinigungskräfte müssen sich für jedes einzelne Stück dieser Abfälle bücken und diese manuell entfernen“, sagt Andree Möller von der Stadtreinigung Hamburg.

„Flaschen, Glasscherben und Reste der Feuerwerksbatterien auf Fahrbahnen sind zudem eine ernsthafte Gefahr: Fährt ein Fahrzeug über leere Flaschen, können sie zu Geschossen werden und Passanten verletzen oder zu Beschädigungen an anderen Fahrzeugen führen. Glassplitter sind zudem ein Ärgernis für Fahrradfahrende und gefährden Tiere“, fügt er hinzu.

Die Stadtreinigung bittet deshalb: Abgebrannte Feuerwerksbatterien (Foto) sollen unmittelbar nach Benutzung wieder mitgenommen und in den schwarzen Restmülltonnen entsorgt werden. Leere Flaschen sollen in die Altglas Container geworfen werden. Abgebrannte und erkaltete Feuerwerksreste gehören in die schwarze Restmülltonne.

Für alle nicht während der Sofortmaßnahme gesäuberten Flächen gilt: Die SRH reinigt Fahrbahnen, Grünanlagen und Gehwege im Rahmen der regelmäßigen Reinigung. Die Gehwegreinigung findet allerdings nur dort statt, wo Anlieger Gehwegreinigungsgebühren bezahlen. Auf allen anderen Gehwegen sind die Anwohner selbst für die Entfernung von Böllerresten und Abfällen verantwortlich, auch wenn sie nicht die Verursacher der Verschmutzung sind. cb