Ex-Sicherungsverwahrte: Ermöglicht "Mauschelgenehmigung" wohnen?

120928MoorburgMoorburg - Wenn die Gesetze nicht passen, dann biegt man eben so lange dran herum, bis sie passen! Nach diesem Prinzip hat das Bezirksamt Harburg im Zusammenspiel mit einigen anderen Hamburger Verwaltungsstellen einen

Schwarzbau am Moorburger Elbdeich nachträglich legalisiert. Sollte niemand dagegen klagen, können die drei ehemaligen sicherheitsverwahrten Straftäter aus Jenfeld zusammen mit ihren Bewachern und Betreuern tatsächlich dort einziehen.

 

Die Stadt hatte das mehr als hundert Jahre alte Haus erst im vergangenen Jahr gekauft. Der Dachboden war 1990 vom Vorbesitzer komplett als Wohnung ausgebaut worden, ohne dass dafür eine Genehmigung vorlag. Ob dieser Umstand bei der Auswahl des Hauses für die Unterbringung der Ex-Sicherheitsverwahrten bekannt war, haben weder die Sozialbehörde noch das Bezirksamt trotz entsprechender Anfrage von harburg aktuell verraten Fakt ist aber, dass die Wohnnutzung jetzt erst beantragt und auch ganz schnell genehmigt wurde.

Das konnte das Bezirksamt allerdings nicht alleine entschieden. Da das Haus im Hafenentwicklungsgebiet liegt, musste die Hafenverwaltung Hamburg Port Authority (HPA) ihre Zustimmung geben. Bezirksamtsleiter Thomas Völsch kurz und knapp: „Sie wurde erteilt.“

Was sich so einfach anhört, ist in Wahrheit kompliziert. Eigentlich soll im Hafenerweiterungsgebiet überhaupt nichts mehr gebaut werden. Der Grund: Neubauten steigern den Wert, und damit erhöht sich zwangsläufig die Entschädigungssumme, falls Moorburg vor 2035 für die Hafenerweiterung geräumt wird. Und doch gibt es im Gesetz eine Reihe von Ausnahmen, die Unterkunft für die Straftäter passt da aber eigentlich nicht rein. Bleibt noch Paragraf 3 Absatz 5 des Hafenentwicklungsgesetzes, der HPA eine Entscheidung im eigenen Ermessen gestattet, manche nennen diesen Absatz auch den „Willkür-Absatz“.

Bleibt die Frage, ob HPA auch so großzügig wäre, wenn ein Moorburger Bürger in der Hoffnung auf Gleichbehandlung um eine Ermessensentscheidung zu seinen Gunsten bittet. „Um genau diese Bestimmung des Hafenentwicklungsgesetzes und das Ausnahmeermessen sind in der Vergangenheit mehrere gerichtliche Verfahren gegen die Stadt geführt worden“, sagt die Planungsrechtexpertin Dr. Roda Verheyen, die sich schon seit Jahren intensiv mit juristischen Streitfällen im Hafenentwicklungsgebiet beschäftigt. Das Bezirksamt hält die Ermessensentscheidung von HPA dagegen für nicht außergewöhnlich. Völsch: „Uns liegen keine Erkenntnisse vor, dass HPA in Würdigung des Hafenentwicklungsgesetzes zu ähnlich gelagerten Vorhaben in anderer Weise Stellung genommen hat.“ ag