Geflügelpest: Stallpflicht in den meisten Bereichen des Landkreises aufgehoben
Die Karte zeigt, wo noch die Stallpflicht gilt. Foto: LK Harburg

Geflügelpest: Stallpflicht in den meisten Bereichen des Landkreises aufgehoben

Landkreis - Gute Nachrichten für viele Geflügelhalter im Landkreis Harburg: Das Federvieh darf ab Samstag, 19. März, wieder an die frische Luft. Die Kreisverwaltung hat die kreisweite Stallpflicht für Geflügel per Allgemeinverfügung für die meisten Bereiche aufgehoben. Im Bereich der Unterelbe-Niederung muss allerdings Geflügel wenigstens in den kommenden zwei Wochen noch im Stall bleiben. Der Grund: Die Unterelbe-Niederung ist ein so genanntes avifaunistisch wertvolles Gebiet – hier rasten ziehende Wildvögel bevorzugt.

In diesem Bereich wurden auch sämtliche seit Herbst 2021 positiv auf den hochansteckenden Virus-Typ H5N1 der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) getesteten Wildvögel aufgefunden. Nach Einschätzung des Kreisveterinäramts besteht dort angesichts des noch nicht abgeschlossenen Vogelzugs derzeit immer noch ein hohes Risiko eines Eintrags der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände.

Im übrigen Kreisgebiet kann die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben werden. Das Vogelgrippe-Geschehen hat sich im Landkreis Harburg und seinen Nachbarkreisen wie in ganz Norddeutschland deutlich reduziert. Im gesamten Landkreis Harburg werden bereits jetzt nur noch Zugvögel in abnehmenden Umfang festgestellt. Zudem führen steigende, frühlingshafte Temperaturen und eine höhere UV-Strahlung zu ungünstigen Lebensbedingungen für die Vogelgrippeviren und reduzieren dadurch die Ansteckungsgefahr.

Das weiter von der Stallpflicht betroffene Gebiet umfasst die gesamte Samtgemeinde Elbmarsch sowie nördliche Teile der Stadt Winsen, der Gemeinde Stelle und der Gemeinde Seevetal. Konkret befindet sich das Areal innerhalb folgender Grenzen:

in Winsen L234 weiter folgend bis zum Kreisel Hamburger Straße/Hansestraße,
entlang der K86 Richtung Stelle (Hansestraße, Gehrdener Deich, Lüneburger Straße) bis zur Bahnunterführung,
den Bahngleisen in nordwestliche Richtung folgend, nördlich entlang des Rangierbahnhofs Maschen, bis zur A1,
A1 in nördliche Richtung bis zur Kreis-/Landesgrenze zu Hamburg (Höhe Groß Moor)
•    Kreis-/Landesgrenze in nördliche Richtung bis zur Elbe.
 
Dort gelten die bisherigen Beschränkungen für Geflügelhaltungen weiter: Geflügelhalter dürfen hier ihre Tiere weiter nicht unter freiem Himmel halten, sondern nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss. wg