Verbindungsweg am Vogelkamp: Kein Licht wegen Formalie
Das Tor ist bei Dunkelheit nur schwer zu passieren. Foto: mag

Verbindungsweg am Vogelkamp: Kein Licht wegen Formalie

Neugraben – Weil es die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation so will, müssen Fußgänger und Radfahrer

am nordöstlichen Rand des Wohnquartiers Vogelkamp weiterhin im Dunklen tappen. Die Behörde lehnt es jedenfalls  erst einmal ab, den öffentlichen Weg zu beleuchten.

Dort am Rand des Vogelkamps gibt es einen Weg zwischen Neugrabener Allee und der Straße Im Neugrabener Dorf. In den Morgensunden ist dort ordentlich Betrieb, zum Beispiel von Eltern aus dem Vogelkamp, die ihre Kinder zur Kita an der Francoper Straße bringen. Andersherum nutzen viele aus dem Neugrabener Dorf den Weg, um zur S-Bahn oder zum Bus zu gelangen.

„In der Dunkelheit kann es ziemlich mühsam werden, den Weg zu nutzen“, sagt der CDU-Bezirksabgeordnete Lars Frommann. „Abgesehen vom subjektiven Sicherheitsgefühl, macht die Tür im Vogelschutzzaun ziemliche Probleme.“ Da sie Katzen von der Vogeljagd abhalten soll, schließt sich die Tür automatisch, zudem ist sie recht schwergängig. Radfahrer müssen absteigen, die Tür mit einer Hand öffnen und schnell durchschlüpfen. Rollstuhlfahrer sind sogar auf fremde Hilfe angewiesen.

Da das Ganze bei Dunkelheit noch komplizierter ist, hat die CDU eine ausreichende Beleuchtung gefordert – und da die CDU auch gerade den Umweltschutz neu entdeckt hat, hat sie keine gewöhnliche, sondern eine „Insekten freundliche“ Beleuchtung gefordert. Die anderen Fraktionen in der Bezirksversammlung zogen sogar mit, trotzdem wird es erst mal zwischen Vogelkamp und Neugrabener Dorf nicht heller werden.

Die Fachbehörde hat nämlich herausgefunden, dass der Weg offiziell gar nicht öffentlich ist, heißt: er ist keine „gewidmete Fläche“. Da er für die Behörde gar nicht existiert, kann und darf  er auch nicht beleuchtet werden. Dabei gibt es dort durchaus eine Widmung. „Das scheint ein alter Straßenverlauf zu sein“, sagt die Behörde. Die Straße gebe es aber nicht mehr. Vorschlag der Behörde: Man könne den Weg doch in die nicht mehr vorhandene Straße verlegen, dann habe man eine Widmung (nämlich die alte) und könne den Weg auch beleuchten. Oder man streiche die alte Widmung und widme den neuen Weg. ag