André Trepoll. Foto: zv
André Trepoll. Foto: zv

Halloween-Krawalle 2022 in Harburg: Fast alle Verfahren wurden eingestellt

Harburg - Schon vor einem Jahr gab es zu Halloween Ausschreitungen durch Jugendliche und Heranwachsende am Harburger Ring und in Wilhelmsburg. Jetzt kommt heraus: strafrechtliche Konsequenzen gibt es bislang keine. Zudem ist lediglich in einem Fall eine Strafe zu erwarten. Das ergab die Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten André Trepoll (CDU).

Insgesamt waren acht Verfahren eingeleitet worden. Sieben wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. In drei Fällen sah die Staatsanwaltschaft nicht genügend Substanz für eine Anklage. In zwei Fällen hielt die Staatsanwaltschaft die Vergehen für zu geringfügig. In zwei Fällen stellte der zuständige Richter die Verfahren ein. Das kann zum Beispiel erfolgen, weil er den jugendlichen Angeklagten für so unreif hält, dass er geistig nicht in der Lage ist, sein Handeln zu überblicken oder es bereits eine "erzieherische Maßnahme" gab, die für den Richter eine Strafe überflüssig macht.

In lediglich einem Fall wurde Anklage erhoben, über die, das geht aus der Antwort nicht hervor, bislang nicht entschieden oder noch kein Urteil gefällt wurde.

Trepoll zeigt sich angesichts des stafprozessualen Ablaufs "fassungslos". "Diesmal kann und darf der massive Krawall am Harburger Ring nicht ohne Folgen bleiben", hofft der CDU-Mann. "Diese Krawall- und Gewalttäter müssen umgehend für ihre Taten bestraft werden. Hier hilft nur eine konsequente Null-Toleranz-Strategie und die muss der rot-grüne Senat endlich auch deutlich zeigen."

Es so "absolut inakzeptabel, dass es in Harburg immer wieder zu derartigen Ausschreitungen kommt und die jungen Täter der Polizei auf der Nase herumtanzen".

Rund 350 Jugendliche, deutlich mehr als in den Vorjahren, hatten Halloween genutzt, um sich im Bereich des Harburger Rings zusammenzurotten und zu randalieren. Die Polizei hatte am Ende Wasserwerfer einsetzen müssen, um dem Treiben ein Ende zu setzen.

Zunächst konnten lediglich fünf Tatverdächtige identifiziert werden. Gegen sie wurden Strafverfahren unter anderem wegen schweren Landfriedensbruch oder gefährlicher Körperverletzung eingeleitet werden. Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen 17 Jahre alten Syrer, und vier Deutsche, von denen drei Migrationshintergrund haben. zv