Messerstecher verletzt Ehefrau lebensgefährlich - trotzdem nur gefährliche Körperverletzung

Messerstecher verletzt Ehefrau lebensgefährlich - trotzdem nur gefährliche Körperverletzung

Hausbruch - Der 65 Jahre alte Mann, der am Freitag am Albershof nach eigenen Angaben seine Frau in der gemeinsamen Wohnung niedergestochen hatte, muss sich nicht wegen eines versuchten Tötungsdeliktes verantworten - und das, obwohl seine gleichaltrige Frau durch die Stiche lebensgefährlich verletzt wurde.

Die Bewertung der Staatsanwaltschaft: der Mann sein von der Tat "zurückgetreten", da er selbst die Rettungskräfte alarmiert habe.

Der 65-jährige Russe hatte am Freitagabend kurz vor 18 Uhr die Einsatzzentrale der Feuerwehr angerufen und gesagt, er habe seine Frau getötet. Polizisten der Wache Neugraben konnten den Mann noch in der Wohnung festnehmen.

Ein Notarzt stellte fest, dass die Frau noch lebte. Sie kam ins Krankenhaus. Auch am Montag hieß es, dass für sie weiterhin Lebensgefahr bestehe.

Weil die Tat nicht als versuchtes Tötungsdelikt eingeordnet wurde, hat die Mordkommission den Fall nicht übernommen. Es ermittelt die örtliche Kripo, die für Gewaltdelikte zuständig ist.

Der 65-Jährige wurde trotzdem aus dem Verkehr gezogen. Noch am Wochenende war Haftbefehl gegen den Mann erlassen worden. zv/cb

cb