Härtere Strafen für die Vergewaltiger von der Bornemannstraße
Foto: André Zand-Vakili

Härtere Strafen für die Vergewaltiger von der Bornemannstraße

Harburg - Für die Vergewaltigung einer hilflosen 14-Jährigen im Februar 2016 in der Bornemannstraße sind die Täter jetzt zu härteren Strafen verurteilt worden.

Im ersten Prozess war lediglich Bosko P. zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Beim erneuten Prozess vor dem Landgericht fielen die Strafen härter aus. Bosko P., im ersten Prozess zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt wurde, muss sechs Monate länger ins Gefängnis. Dennis M., der ursprünglich 16 Monate Jugendstrafe auf Bewährung bekommen hatte, wurde zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Alexander K. muss jetzt für zwei Jahre und neun Monate in Haft. Er war im ersten Prozess zu 20 Monaten Jugendstrafe verurteilt worden.

Ein vierter Mittäter wurde erneut zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Bekannte des Opfers, das den Missbrauch mit ihrem Handy gefilmt hatte, wurde ursprünglich zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Gegen sie verhängte das Gericht jetzt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten wegen Beihilfe und unterlassener Hilfeleistung.

Den neuen Prozess hatte die Staatsanwaltschaft erreicht, die nach den ersten Urteilen in Revision gegangen war. Der Bundesgerichtshof hob daraufhin die Urteile auf. Er bestätigte die Tat, was bedeutete, dass es nicht um Schuld oder Unschuld, sondern um die Bewertung der Tat und ob sich die Beteiligten auch der Aussetzung und der Beschaffung von jugendpornografischen Materials schuldig gemacht haben, indem sie den sexuellen Missbrauch auf Handys filmten. Auch ohne diese zusätzlichen Straftatbestände hatte der zuständige Bundesanwalt das Rechtsverständnis der Hamburger Richter scharf kritisiert, indem er das Urteil der Großen Strafkammer 27 des Hamburger Landgerichts als zu milde einstufte, weil die schwere der Schuld und die Strafzumessung nicht zusammenpassen würden.

Der erneute Prozess, der im Januar begonnen hatte, lief unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Vorsitzende Richterin der Jugendstrafkammer hatte dies damit begründet, dass die Angeklagten, die hauptsächlich aus dem Landfahrermilieu stammen, vor Bloßstellung und Stigmatisierung durch die Medien geschützt werden müssten.

Die Tat selbst hatte für Entsetzen gesorgt. Die damals 14-Jährige war von damals drei 14 bis 17 und einem damals 21 Jahre alten Täter besonders brutal sexuell missbraucht worden und anschließend fast nackt und in hilflosen Zustand auf einen Hinterhof bei Temperaturen nahe des Gefrierpunktes abgelegt worden. zv