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2019 kam es in Harburg aus dem Aufzug der Linksautonomen zu Sachbeschädigungen, hier am Cinemaxx. Feuerwehrleute beseitigen Trümmer, die abzustürzen drohen. Foto: André Zand-Vakili

Harburg ist das Zentrum der Kundgebungen zum 1. Mai in Hamburg

Harburg - Die Harburger Innenstadt wird am 1. Mai Zentrum der wegen der Coronapandemie nur beschränkt stattfindenden Demonstrationen sein.

Zehn Mahnwachen sind hier organisiert, um Gegenkundgebungen gegen eine von Rechtsradikalen angemeldete und bislang verbotene Kundgebung durchzuführen. Dazu hat sich ein Bündnis 1. Mai gebildet. Die SPD ist dem nicht beigetreten.

"Für die SPD Harburg ist es wichtig, dass bei allen Überlegungen die Gewaltlosigkeit im Vordergrund steht. Das können und wollen einige radikale Mitstreiter des Bündnisses nicht unterstützen. Die SPD Harburg kann deshalb mit diesem Bündnis nicht mehr ohne Vorbehalt zusammenarbeiten", heißt es in einer Stellungnahme zum Verzicht auf Beitritt zum "Harburger Bündnis gegen Rechts". Stattdessen wollen Mitglieder der Sozialdemokraten eine eigene Mahnwache abhalten.

Der Vorbehalt ist nicht unbegründet. Im Internet mobilisieren militante Linke Kreise gegen den nach jetzigen Stand nicht stattfindenden Aufmarsch von 25 Neonazis, die unter Leitung von Christian Worch, einem der bekanntesten Rechtsextremen in Deutschland, am ZOB an der Hannoverschen Straße aufmarschieren wollen. "Sollten am 1. Mai Nazis in Hamburg auf die Straße gehen, werden wir uns ihnen mit allen Mitteln entgegenstellen", heißt es in einem Aufruf im Internet. Die überwiegende Mehrzahl der Gruppen des Bündnisses setzen aber auf gewaltfreien Protest gegen den Aufmarsch der Neonazis.

Die Versammlungsbehörde hat eine Kundgebung, die dem "Harburger Bündnis gegen Rechts" zugeordnet wird, verboten. Es handelt sich um eine geplante Kundgebung auf dem Herbert-Wehner-Platz, zu der 300 Teilnehmer kommen sollten. Schon allein wegen der hohen Zahl der Teilnehmer an der Stelle hatte die Gesundheitsbehörde empfohlen die Kundgebung nicht zu genehmigen. Die Kooperationsgespräche mit dem Anmelder, so hieß es aus der Versammlungsbehörde, seinen wegen der geforderten Auflagen gescheitert. Der Anmelder wollte vor Gericht die Ausnahmegenehmigung für die Kundgebung einklagen. Das Verwaltungsgericht lehnte in erster Instanz ab. Die Entscheidung wurde am Donnerstagvormittag bekannt. Damit bleibt es zunächst beim Verbot.

Der Kundgebung am Herbert-Wehner-Platz würde nach Einschätzung der Polizei vor allem von Teilnehmern aus dem linksautonomen Spektrum frequentiert werden. In den vergangenen Jahren hatte die Gruppierung am 1. Mai in Harburg demonstriert. Dabei war es zu Rangeleien mit der Polizei und Sachbeschädigungen gekommen. zv