Freigelassener "20-Cent-Killer" schlug Harburgerin zusammen

100704BerhanHarburg – Eine 18 Jahre alte Harburgerin ist in der Berufsschule W8 von dem als „20-Cent-Killer“ angeklagten Berhan I. (17) schwer misshandelt worden. Angeblich weil sie sich nicht für ihn prostituieren wollte.

Der Täter war erst im Mai auf freien Fuß gesetzt worden, weil die Hamburger Justiz es nicht schaffte das Totschlagsverfahren gegen ihn termingerecht durchzuführen. Jetzt sitzt der in Wilhelmsburg wohnende wieder in Haft.
Vergangenen Donnerstag hatte Berhan I. das Mädchen an der Berufsschule W8 an der Burgstraße aufgelauert. Mit einem Freund als „Verstärkung“ passte er das Mädchen ab. Nach einem kurzen, lautstarken Streit hagelte es für die 18-Jährige Schläge und Tritte. Dann zerrte Berhan I. sie zum Ausgang. Dort schlug er Jennifer O. zu Boden und würgte sie. Sein Begleiter schaute dabei zu. Als Lehrer zur Hilfe herbei eilten, rannten die beiden Jugendlichen davon. Jennifer O. Kam ins Krankenhaus. Sie musste operiert werden. Mittlerweile ist das Mädchen wieder Zuhause.

Berhan I. Sitzt in Haft. Polizisten spürten ihn auf und nahmen ihn fest. Ein Richter erließ Haftbefehl.
 Bekannte des Opfers sagen, dass das Mädchen dem 17-Jährigen hörig war. Der soll das skrupellos ausgenutzt haben und wollte sie zwingen als Prostituierte zu arbeiten. Auch ihr Lehrlingsgehalt, das sie in ihrer Ausbildung als Friseurin verdiente, musste sie nach deren Angaben abliefern.

Berhan i. selbst hat sich bislang von der Justiz wenig beeindrucken lassen. Dabei läuft aktuell der neu aufgerollte Totschlagsprozess gegen ihn. Im Mai 2009, so die aktuelle Anklage gegen den 17-Jährigen und dessen Komplizen Onur K. (17), hatten beide in Harburg am Zugang zur S-Bahn vom Seeveplatz Dachdecker Thomas W. (44) wegen 20 Cent angebettelt. Als der ihnen das Geld nicht geben wollte, schlugen sie ihn zu Boden und trampelten auf ihn rum. Der Mann starb dreieinhalb Wochen später im Krankenhaus an den Folgen ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.


Der erste Prozess gegen die „Tottreter“ scheiterte. Erst kam eine beisitzende Richterin wegen der Aschewolke des Vulkanausbruchs auf Island nicht aus ihren Spanien-Urlaub zurück. Dann mochte man der anderen beisitzenden Richterin nicht zumuten ihren geplanten Urlaub zu verschieben. Damit war die Zeit der zulässigen Untersuchungshaft für die Angeklagten überschritten. Sie wurden aus der Haft entlassen. Ende Mai wurde das Verfahren neu aufgerollt. Berhan I. versuchte es sofort in die Länge zu ziehen und gab eine Mandelentzündung vor. Noch im Gerichtssaal wurde seine Verhandlungsfähigkeit festgestellt. Ihm drohen wegen des Todes des Dachdeckers maximal zehn Jahre Jugendhaft. Wegen der aktuellen Tat muss er sich in einem neuen Verfahrens, vermutlich wegen schwerer Körperverletzung, verantworten. zv