Finger weg von illegalen Böllern - und wo die Knallerei verboten ist
Finger weg von solchen illegalen Böllern. Foto: zv

Finger weg von illegalen Böllern - und wo die Knallerei verboten ist

Harburg - Finger weg von illegalem Feuerwerk, sogenannten Polen-Böllern. Sonst sind die Finger im Zweifelsfall ab. Über 70 Einsätze hatten die Feuerwehr im vergangenen Jahr im

Zusammenhang mit Böller-Verletzungen. "Solche Böller sind unberechenbar", sagt Werner Nölken, Sprecher der Feuerwehr Hamburg. Auf dem Hof der Wache der Berufsfeuerwehr Harburg am Großmoorbogen wurde gezeigt, was dann passieren kann. Einer Schaufensterpuppe fetzt die Explosion eines Böllers die Plastikhand weg. Im echten Leben hätte es eine schwere Verletzung gegeben. "Wer Böller kauft, sollte darauf achten, dass die BAM-Nummer drauf ist", sagt Nölken. Nur dann handelt es sich um zugelassenes Feuerwerk. Beim Abbrennen sollte man sich genau an die Regeln halten.

Das Bezirksamt Harburg weist darauf hin, dass das Abbrennen von sämtlichen pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Reetdach- und Fachwerkhäusern verboten ist. Bei Raketen mit Eigenbetrieb ist ein Abstand von mindestens 200 Metern Luftlinie und bei pyrotechnischen Gegenständen, die nicht Raketen sind, ein Abstand von mindestens 50 Metern einzuhalten. Verstöße gegen diese Verbote können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Damit ist beispielsweise in der Lämmertwiete, an der Harburger Schloßstraße oder im alten Ortskern von Marmstorf das Böllern eigentlich komplett verboten. zv

 

Anbei noch mal die Sicherheitstipps der Feuerwehr:

1.
Achten Sie beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die
Gefahrenklassen Feuerwerkskörper werden, gemessen am Grad ihrer
Gefährlichkeit, in vier Klassen eingeteilt:
KL. I.  :  Feuerwerksspielwaren  ( Aufdruck BAM- P I. )
KL. II. :  Kleinfeuerwerk         ( Aufdruck BAM- PII. )
KL. III :  Mittelfeuerwerk        ( Aufdruck BAM- PIII. )
KL. IV  :  Großfeuerwerk

Feuerwerkskörper der Klassen III und IV dürfen ohne besondere
behördliche Erlaubnis weder verkauft noch abgebrannt werden.

2.                             
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in der Zeit
vom 31. Dezember 18.00 Uhr bis zum 1. Januar 01.00 Uhr erlaubt. Die
Abgabe darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen.

3.                             
Lesen Sie in jedem Falle die Gebrauchsanweisung der verschiedene
Feuerwerkskörper durch. Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I
(Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen in der
Wohnung ausdrücklich erlaubt ist.

4.                             
Die Verwendung von Signalmunition und Seenotrettungsraketen sowie das
Abschießen von Munition aus Schusswaffen jeder Art als
Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und
Gesundheit dar und ist verboten.

5.                             
Schließen Sie in der Silvesternacht sämtliche Fenster und
Lüftungsklappen Ihrer Wohnung. Für Betriebsräume, Lager, Schuppen,
Garagen etc. gilt das gleiche. Räumen Sie Ihre Balkone und Terrassen
von Mobiliar, alten Tannenbäumen oder sonstigen brennbaren Gütern.

6.                             
Bedenken Sie, dass die Mehrzahl von Feuerwerkskörpern nur im Freien
angezündet werden darf. Das Zünden in Wohnräumen, Treppenräumen, an
geöffneten Fenstern, auf Balkonen etc. ist eine häufige  
Brandursache.

7.                             
Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Donnerschläge, Böller etc. nie
in der Hand halten, sondern auf den Boden legen und mit "langem Arm"
anzünden, danach 3-5m Abstand halten. In der Hand gezündete
Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert fortwerfen. Handschuhe schützen
vor Verbrennungen.

8.                             
Starten Sie Raketen nie aus der Hand, sondern aus auf dem Boden
stehenden, standfesten "Abschußrampen". Auch leere Flaschen sollten
gesichert werden. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie
nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen kann. Beschädigte
Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn
unberechenbar sind. Niemals einen Versager erneut anzünden!!!

9.                             
Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel
der Klasse II nicht an Kinder oder Jugendliche weiter. Kleine Kinder
sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht in der Wohnung bleiben.

10.                            
In der Nähe von Anlagen oder Gebäuden die besonders brandempfindlich
sind (Reet- oder Strohdachhäuser), dürfen Sie Feuerwerkskörper nur in
genügendem Abstand und unter Beachtung der Windrichtung abbrennen.
Bei der Entzündung von Raketen der Klasse II ist ein Abstand von
mindestens 200m, bei Feuerwerkskörpern, die nicht Raketen sind, einen
Abstand von mindestens 50m einzuhalten.

11.                           
Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern Sie die im
Handel erhältlichen Artikel nicht. Auch beim gleichzeitigen Abbrennen
mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen
Verdichtung in einem entsprechenden Behälter, drohen unvorhersehbare
Gefahren.

12.                            
Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in festen, verschließbaren
Taschen, auf keinen Fall in Körpernähe aufbewahrt werden. Nach
Entnahme eines Feuerwerkskörpers Vorräte wieder abdecken.

13.                            
Das nachträgliche Zusammenbauen einzelner Feuerwerksbatterien mit
Lunten ist gefährlich!