Flüchtlingsunterbringung: Notstandort Schlachthofstraße wird noch dieses Jahr aufgelöst
Die Flüchtlingsunterbringung im Notstandort Schlachthofstraße auf dem ehemaligen FEGRO-Gelände wird dieses Jahr enden. Foto: zv
Die Flüchtlingsunterbringung im Notstandort Schlachthofstraße auf dem ehemaligen FEGRO-Gelände wird dieses Jahr enden. Foto: zv
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Flüchtlingsunterbringung: Notstandort Schlachthofstraße wird noch dieses Jahr aufgelöst

Neuland - Die Flüchtlingsunterbringung im Notstandort Schlachthofstraße auf dem ehemaligen FEGRO-Gelände wird dieses Jahr enden. Das teilte die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration jetzt den Bezirksfraktionen mit. In den vergangenen Monaten wurde durch Verlegungen an andere Standorte die Belegung des Notstandortes in der Schlachthofstraße deutlich reduziert. Mit Stand vom 13. August 2026 waren noch 197 Personen untergebracht.

„Unter Berücksichtigung der Vielzahl anstehender Standortschließungen im gesamten Stadtgebiet und der damit verbundenen systeminternen Umzüge - und vorbehaltlich einer eventuell erneuten Verschärfung der Situation der Zugänge und Unterbringungsbedarfe - erscheint es aktuell möglich, den Notstandort spätestens bis zum 31. Dezember 2026 vollständig leerzuziehen“ heißt es aus der Behörde.

„Wir begrüßen diese Entscheidung sehr“, sagt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Harburg, Dr. Sven Hey. „Der Standort war nicht unproblematisch und die Unterbringung in der Großhalle war für die Bewohnern oft belastend. Gerade Familien mit Kindern haben darunter gelitten. Immerhin wurden die Zelte schon einige Zeit nicht mehr genutzt. In den vergangenen Jahren haben die Mitarbeiter  vor Ort und die vielen ehrenamtlichen Helfer auf großartige Art dazu beigetragen, diese Belastungen zu mindern und den Menschen vor Ort zur Seite gestanden. Dafür können wir ihnen nicht genug danken.“

Die ehemalige FEGRO-Halle wurde 2017 zunächst als Gefangenensammelstelle für den G20-Gipfel umgebaut und im März 2022 wurden Geflüchtete für wenige Tage auf Feldbetten untergebracht. Dann wurde die Halle wieder geräumt und es wurden unter anderem Leichtbauwände aufgebaut. Dadurch entstanden 54 „Wohnwaben“ mit jeweils sechs Doppelstockbetten.

Mit rund 600 Plätzen gestartet, kam dann im August 2022 die Mitteilung, dass zusätzliche 400 ‚Verdichtungsplätze‘ geschaffen werden. Als Überlaufkapazität des Ankunftszentrums und für die Unterbringung noch nicht registrierter asyl- und schutzsuchender Menschen kamen in einer ersten Stufe zum 01. Oktober 2022 zehn ehemalige Zelte der Bundeswehr mit einer Kapazität von bis zu zwölf Betten pro Zelt (120 Plätze) und in einer zweiten Stufe am 22./23. Oktober 2022 weitere sechs Zelte desgleichen Bautyps mit weiteren bis zu 72 Plätzen hinzu. Damit erreichte der Standort eine Sollplatzzahl von bis zu 1.192 Plätzen (600 Regelplätze, 400 Verdichtungsplätze und 120 plus 72 Zeltplätze).

Schon damals hieß es aus der Behörde auch: „Sobald es die Zugangssituation und die Verfügbarkeit von weiteren Unterbringungskapazitäten in Hamburg zulassen, wird die Situation unter anderem am Notfallstandort „FEGRO" wieder entspannt und nicht zwingend erforderliche Unterbringungsplätze, insbesondere in den Zeiten werden nicht mehr belegt. Perspektivisch nicht mehr erforderliche Unterbringungsplätze bleiben, aufgrund der unklaren Lageentwicklung, jedoch als Reserve bestehen.“

Die Zelte mit einer Krisenkapazität von zuletzt 180 Plätzen im Außenbereich wurden seit Ende September 2025 durchgehend nicht mehr belegt. Die Umzüge der aktuell noch untergebrachten Personen haben bereits Anfang August begonnen.

„Aber der Standort bleibt uns auch noch nach 2026 erhalten“, weiß Hey. „Nach Abschluss des Leerzuges wird die Unterbringungssituation in der Halle sowohl betrieblich als auch baulich soweit möglich weiter optimiert und der Standort als wichtige gesamtstädtische Reserve vorgehalten. Auf der Außenfläche wird der Bau von Containermodulgebäuden geprüft. Diese könnten nach aktuellem Stand Anfang 2027 fertiggestellt und im ersten Quartal 2027 belegt werden. Dann allerdings nicht mehr als Notstandort, sondern als vorübergehende öffentlich-rechtliche Unterbringung mit deutlich höherem Standard.“