Landkreis: Hunde müssen bis zu 15. Juli an die Leine

Landkreis - Ab Montag,1. April gilt eine besondere Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft. Bis einschließlich 15. Juli müssen die Tiere im Wald und in der freien Landschaft an der Leine geführt werden. Der Grund ist die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit bei Wildtieren.

Ausgenommen von von der Regelung sind Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei oder dem Zoll eingesetzt werden.

Für Hundehalter, die diese Vorschrift nicht beachten, kann es teuer werden: Laut den Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Wald und Landschaftsordnung werden in diesen Fällen Geldbußen von bis zu 5000 Euro erhoben. wg