Landkreis - Ab Dienstag, 10. November, gilt auf allen Wochenmärkten im Landkreis Harburg eine erweiterte Maskenpflicht.
Da der Inzidenzwert für den Landkreis Harburg die Grenze von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner überschritten hat – am Montag beträgt der Wert 93,14 – hat die Kreisverwaltung eine weitere Allgemeinverfügung erlassen.
Diese setzt fest, dass Marktbesucher, Marktbeschicker und insbesondere auch Passanten, die das Marktgelände lediglich überqueren, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. wg