Neu Wulmstorf: Notbetreuung in Kitas nur nach Antrag

Neu Wulmstorf - Kindergärten, Krippen und Hort bleiben nach der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen

mit dem Corona- Virus vom 17. April weiterhin geschlossen. Lediglich ein Notbetrieb ist zulässig.

Essei laut Verwaltung derzeit noch unklar, ob die Schließung bis zum Juni andauern wird. Es wird erwartet, dass zwischen 4. und 6. Mai eine Bewertung der Situation erfolgt und anhand dessen eine aktuelle Regelung getroffen wird.

Für die Aufnahme eines Kindes bestehen Kriterien, nach denen eine Entscheidung getroffen wird.

Eltern, die eine Notbetreuung für ihr oder mehrere ihrer Kinder in Anspruch nehmen wollen, müssen die Aufnahme zu beantragen. Ohne diesen Schritt ist keine Aufnahme möglich.

Dies kann relativ formlos erfolgen; per E-Mail an soziales@rh-neu-wulmstorf.de oder alternativ an die Leitung der Kita-Einrichtung, in der das Kind oder die Kinder gewöhnlich untergebracht sind.

Begründung für die Aufnahme in den Notbetrieb unter Angabe des Grundes gemäß unter angeführtem Kriterienkatalog. Eine zugehörige Bescheinigung des Arbeitgebers, in der dieser den Arbeitsbedarf bestätigt, ist erforderlich.

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens  ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist. Ferner besteht in besonderen Härtefällen, wie drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall, ein Antragsgrund.

Die Notbetreuung ist laut Land Niedersachsen auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen.
 wg
Eine Kita mit regulär drei Gruppen darf maximal 15 Kinder in die Notbetreuung aufnehmen. Pro Notgruppe sollen maximal fünf Kinder betreut werden.