Foto: Andre Zand-Vakili
Foto: Andre Zand-Vakili

Was muss ich bei einem Edelstahlschornstein beachten?

Ratgeber - Eine optimale Leitfähigkeit, eine schnelle Erzielung der Betriebstemperatur und eine lange Haltbarkeit: Edelstahlkamine liegen im Trend und überzeugen durch zahlreiche Vorteile. So ermöglichen diese nicht nur eine flexible Planung, sondern erweisen sich als effizient und widerstandsfähig. Wer den Kamin nachträglich einbauen möchte, kann den Edelschornstein zudem problemlos im Rahmen der Schornsteinsanierung montieren.  

Wie Schornsteine aus Mauerwerk müssen auch Schornsteine aus Edelstahl bestimmte Vorgaben erfüllen. Doch welche Verordnungen gelten?

Diese Vorschriften gelten für Edelstahlschornsteine

Der Edelstahlschornstein gilt als beliebt. Denn die einfache Installation und die Eignung für alle Brennstoffe überzeugen zahlreiche Nutzer, die sich auf der Suche nach dem passenden Schornstein für Feuerstätten und Einzelraumbefeuerungsanlagen befinden. Eine Auswahl hochwertiger Edelstahlschornsteine finden Verbraucher online auf schornstein-fachhandel.de

Dabei gilt: Abgassysteme aus Edelstahl müssen die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchV) erfüllen. Darüber hinaus greifen kommunale und regionale Vorschriften, die je nach Wohnort variieren. 

Neben der BlmSchV gelten folgende Verordnungen: 

  • die DIN-Vorgaben des Deutschen Instituts für Normung, 
  • die Feuerungsverordnung des Bundeslandes, kurz FeuVo, 
  • die Landesbauordnung,
  • die Bebauungspläne auf regionaler und kommunaler Ebene. 

Die Montage sollten Verbraucher in jedem Fall mit dem zuständigen Schornsteinfeger besprechen. Der Grund: Arbeiten an den Abgasanlagen müssen angezeigt werden. Der Schornsteinfeger nimmt den Edelstahlschornstein nach seiner Montage zudem ab. 

Die Rohrelemente sollten eine CE-Zertifizierung aufweisen. Ferner sollten Verbraucher die vorgegebenen Mindestabstände berücksichtigen und von Beginn an in die Planung einbeziehen. Die Vorgaben variieren je nach Material und Rohrdurchmesser. Die Mindestabstände finden Verbraucher in den Produktdatenblättern der Rohrelemente.

Wie weit muss ein Edelstahlschornstein über das Dach hinausragen?

Der § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes legt die zulässige Edelstahlschornstein-Höhe fest. Die Regelung stellt sicher, dass die entstehenden Rauchgase von der Luftströmung davongetragen werden, statt sich auf dem Boden zu sammeln und eine gesundheitliche Gefahr für die Nutzer darzustellen. 

Die Abgassysteme müssen in Firstnähe angebracht werden. Die erlaubte Höhe des Schornsteines richtet sich dabei insbesondere nach der Neigung des Daches. Beträgt die Dachneigung 20 Grad oder mehr, muss der Edelstahlschornstein das Dach um 40 Zentimeter überragen. Für Flachdächer gelten keine gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Lage aller Kamine, die ab dem 31. Dezember 2021 montiert wurden. 

Die Sicherheitsabstände für Edelstahlschornsteine

Alle Schornsteinsysteme müssen Sicherheitsabstände zu Materialien einhalten, die entflammbar sind. Dies gilt auch für Edelstahlschornsteine, die außen montiert werden. Dies ist in der Feuerverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Bei den angegebenen Abständen handelt es sich um Mindestabstände. Diese sollten Nutzer unbedingt einhalten. 

Hersteller können unter Umständen zu Abständen raten, die der Feuerverordnung widersprechen. Fällt der Abstand größer aus als der geforderte Mindestabstand in der Feuerverordnung, sollten Verbraucher den größeren Abstand einhalten. Bei kleineren Abständen gelten die Vorgaben der Feuerverordnung. 

Den Schornstein reinigen: die Reinigungsöffnung 

Ein Edelstahlschornstein auf dem Dach muss regelmäßig fachgerecht gereinigt werden. Laut Gesetz muss jeder Kamin aus Edelstahl über Reinigungsöffnungen an der Schornsteinsohle verfügen. Dabei handelt es sich um Klappen, die der Schornsteinfeger installiert. Die Freigabe des Schornsteins erfolgt ebenfalls durch den Schornsteinfeger. 

Für wen gelten diese Vorschriften und Verordnungen?

Der § 19 der BlmSchV greift für alle Festbrennstoff-Feuerungsanlagen, die eine Wärmeleistung von bis zu 1.000 Kilowatt aufweisen. Seit dem 01.01.2022 beziehen sich die Vorgaben auf die Abgasleitung durch Schornsteine und Abgasanlagen. 

Dies gilt für Feuerstätten wie Holz- und Pelletheizungen sowie Einzelraumbefeuerungsanlagen wie Pelletöfen, Grundöfen, Kachelöfen und Kamine. Die Ausnahme bilden Schornsteine, die vor dem Inkrafttreten des § 19 BlmSchV und nach dem Inkrafttreten des 1. BlmSchV im Jahr 2010 erbaut wurden. 

Das Fazit – gesetzliche Vorgaben für Edelstahlschornsteine 

Bei den Edelstahlsystemen handelt es sich um wahre Trendobjekte. Mit ihrer Hilfe gelingt es Verbrauchern schnell und einfach, die Abgase aus der Feuerstätte aus Immobilien in Harburg nach außen abzuleiten. Außerdem eignen sich die effizienten und einfach zu bedienenden Lösungen hervorragend, um nachträglich einen Schornstein einzubauen. 

Wie bei dem gemauerten Schornstein müssen Verbraucher, die sich für einen Schornstein aus Edelstahl entscheiden, die gesetzlichen Verordnungen beherzigen. Um die Brandgefahr und die Gefahr der Rauchgase zu reduzieren, gelten nämlich unter anderem exakte Abstände zu Gebäudeteilen, die zwingend einzuhalten sind. 

Für Abgasanlagen wie Edelstahlschornsteine greifen die BlmSchV, die CE-Zertifizierung, die DIN-Norm, die FeuVo, die Landesbauordnung sowie regionale und kommunale Vorgaben, die sich am Bebauungsplan orientieren. Diese gelten für Festbrennstoff-Feuerungsanlagen mit einer Wärmeleistung von bis zu 1.000 Kilowatt.