Harburg - Bei einer groß angelegten Kontrolle des Schwerlastverkehrs auf der A7 haben Einsatzkräfte am Mittwoch eine alarmierende Zahl von Verstößen festgestellt. Zwischen 7.30 und 13.30 Uhr überprüften Beamte der Hamburger Polizei auf der Rastanlage Harburger Berge West insgesamt 37 Lastwagen und Kleintransporter – mit deutlichen Ergebnissen.
23 der kontrollierten Fahrzeuge wiesen teils mehrere Mängel auf. In 14 Fällen musste die Weiterfahrt sofort untersagt werden: Zwölfmal fehlte eine ausreichende Ladungssicherung, einmal waren Reifen defekt, ein weiteres Fahrzeug war ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs.
Insgesamt registrierten die Beamten 19 Verstöße gegen die Ladungssicherung. Einige Fahrer konnten ihre Fracht vor Ort nachsichern und durften anschließend weiterfahren.
Besonders auffällig war ein 29-jähriger Fahrer, der eine zerlegte landwirtschaftliche Maschine transportierte. Teile der Ladung waren bereits verrutscht. Erst nach einer umfangreichen Nachsicherung durfte er seine Fahrt fortsetzen.
Ein 42-jähriger Lkw-Fahrer mit 22 Tonnen Papierrollen musste von der Polizei zu einer Umladestation begleitet werden. Auch ein 53-jähriger Fahrer mit 24 Tonnen Papierrollen durfte zunächst nicht weiterfahren: Sämtliche Spanngurte waren so stark beschädigt, dass keiner mehr hätte verwendet werden dürfen. Eine Nachsicherung war unmöglich – die Fahrt endete vorerst.
Bei einem 60-jährigen Fahrer eines Kleintransporters stellten die Beamten eine massive Überladung fest: Das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen war um rund 30 Prozent überschritten. Erst nach dem Umladen durch einen herbeigerufenen Kollegen durfte das Fahrzeug weiterfahren.
An der Kontrolle beteiligt waren die Schwerlastgruppe der Hamburger Polizei, das Amt für Arbeitsschutz sowie das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Erschreckende Bilanz
Die Einsatzkräfte zeigten sich angesichts der Vielzahl gravierender Verstöße besorgt. Unsachgemäß gesicherte oder überladene Fahrzeuge stellen auf Autobahnen ein erhebliches Risiko dar – für die Fahrer selbst, aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer.
