Bebauungsplan für ehemalige Röttiger-Kaserne wird ausgelegt

140528Neugraben - Ab dem 6. Juni wird der Bebauungsplan für das Gelände der ehemaligen Röttiger-Kaserne öffentlich ausgelegt. Mit dem Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 66

soll eine Neuentwicklung des ehemaligen Röttiger-Kasernengeländes zu einem Wohnstandort planungsrechtlich gesichert werden, so dass bis zu 800 neue Wohneinheiten entstehen können.
Die Umwandlung von bisher militärisch in künftig zivil genutzte Bereiche stellt ein Flächenrecycling dar, welches der Inanspruchnahme unbebauter Flächen vorzuziehen ist. In das Gesamtkonzept soll weiterhin die vorhandene „Uwe-Seeler-Sporthalle“ einbezogen werden. Weitere Elemente wie Kindertagesheim, Grün- und Freizeitflächen für eine gesunde Infrastruktur sowie geeignete Versorgungseinrichtungen in Kombination mit Einzelhandelsnutzungen, insbesondere für den täglichen Bedarf, im nordwestlichen Bereich an der Bundesstraße 73, sollen das Nutzungsspektrum abrunden. In Zusammenhang mit den vorher erwähnten öffentlichen Infrastruktureinrichtungen besteht außerdem die Absicht, die beiden ortsbildprägenden Bestandsgebäude unmittelbar an der Cuxhavener Straße aus der Zeit als Kasernenstandort, zu erhalten. Des Weiteren werden die notwendigen Verkehrsflächen einschließlich der erforderlichen Flächen für die Oberflächenentwässerung festgelegt.

Darüber hinaus wird im Bebauungsplan eine denkmalschutzrechtliche Festsetzung gemäß dem Denkmalschutzgesetz nachrichtlich übernommen. Es liegen umweltrelevante Informationen zum Arten- und Biotopschutz – insbesondere auch zur Verträglichkeit mit den Schutzzielen des angrenzenden Naturschutz- und FFH-Gebietes der Fischbeker Heide, zur Oberflächenentwässerung – insbesondere auch zu den Versickerungsverhältnissen, zur Schadstoff- und Altlastensituation, zur Verkehrsplanung und zum Lärmschutz vor. Der Flächennutzungsplan sowie das Landschaftsprogramm einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz werden in einem Parallelverfahren geändert.
 
Die Planentwürfe werden vom 06. Juni 2014 bis zum 07. Juli 2014 im Bezirksamt Harburg – Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Harburger Rathausplatz 4, III. Stock, (Bauamt hinter dem Rathaus) öffentlich ausgelegt. dl
 
Während des angegebenen Zeitraums der öffentlichen Auslegung können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger den Bebauungsplanentwurf im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung einsehen und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Das Fachamt ist montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr, freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.
 
Sämtliche während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sind Teil des Rechtsetzungsverfahrens und dienen den beschlussfassenden Gremien als Material für ihre Entscheidung. Nach erfolgter Feststellung des Bebauungsplans wird allen Bürgerinnen und Bürgern, die Stellungnahmen zum Bebauungsplan vorgebracht haben, das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt.