So geht es weiter mit der Bewachung des Ex-Sicherungsverwahrten

121108MoorburgMoorburg – Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts, nach dem der in der zentralen Erstaufnahme für Ex-Sicherungsverwahrte am Moorburger Elbdeich lebende Jens B. nicht

mehr von der Polizei rund um die Uhr überwacht werden darf, erhebt der Bürgerschaftsabgeordnete André Trepoll Vorwürfe gegen den Senat.

Trepoll überrascht das Urteil nicht. „Bereits vergangenen Januar habe ich auf die Gesetzeslücke bei der Überwachung entlassener Sicherungsverwahrter hingewiesen und gefordert, diese Regelungslücke zu schließen“, so Trepoll. „Jetzt haben wir die Bescherung.

Obwohl die Entscheidung des Verwaltungsgerichts absehbar war, hat die SPD nicht reagiert und eine Entscheidung verschleppt. Das lange Zögern des Senats darf jetzt nicht dazu führen, dass gefährliche entlassene Sicherungsverwahrte unbewacht auf herumlaufen.“

Das Jens B. gefährlich ist, daran haben weder Trepoll noch die Polizei Zweifel. Ohne das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, nachdem nachträglich verhängte Sicherungsverwahrungen nicht möglich sind, wäre der Mann der acht Frauen missbrauchte und eine davon fast tötete, nicht frei.

„Wir brauchen dringend eine Rechtsgrundlage, um die Überwachung ehemaliger Sicherungsverwahrter sicherzustellen“, so Trepoll. Er sieht sogar die Existenz des Ortsteils bedroht. Trepoll: „Sollte sich der entlassene Sicherungsverwahrte nun ohne Observation in Moorburg bewegen, ist ein neben der begründeten Angst vieler Anwohner auch ein weiterer Exodus in Moorburg zu befürchten.“

Die Innenbehörde wird das schriftliche Urteil abwarten. Dort geht man davon aus, dass eine Berufung zugelassen wird. Bis zur Rechtskräftigkeit eines Urteils wird die Bewachung des ehemals Sicherungsverwahrten weiter durchgeführt. Gleichzeitig arbeitet man an einer neuen gesetzlichen Grundlage, die auch bei einem Urteil im Sinne von Jens B. dessen Bewachung weiter zulassen würde.

In dem Fall geht man nicht von einer dauerhaften, sondern langfristigen, aber dennoch zeitlich begrenzten Bewachung aus. dl