Vorsicht auf dem Schwarzenberg: Mal gibt es Knöllchen - mal nicht

131025SchwarzenbergHarburg – Wer sein Auto im absoluten Halteverbot abstellt und dabei womöglich noch den abgeflachten Bordstein für Rollstuhlfahrer blockiert, hat selber Schuld

wenn er ein Knöllchen unter dem Scheibenwischer findet. Woanders ist die Situation nicht so eindeutig – zum Beispiel im Schwarzenbergpark. Da haben Autos eigentlich nichts zu suchen, aber bei größeren Veranstaltungen wird das Areal schon mal freigegeben.

Parken auf dem Schwarzenberg kann aber auch für Ärger sorgen wie jüngst beim Gastspiel des Zirkus Werona. Da verteilte der Bezirkliche Ordnungsdienst reihenweise Knöllchen. Unter den Opfern war auch der eine oder andere Bezirksabgeordnete. Selbst denen war wohl nicht ganz klar, warum sie nun in die Tasche greifen und ein Verwarngeld überweisen sollen. Es kam sogar der Verdacht auf, dass sie in eine Falle getappt waren.

Die Fläche auf dem Schwarzenberg ist als Parkanlage ausgewiesen, da ist Parken grundsätzlich nicht erlaubt. Es sei denn, es ist eine Sondernutzungserlaubnis beantragt und erteilt worden. Gebühr: 70 Euro im Monat pro Auto bis 2,8 Tonnen. Die hatte in diesem Fall aber niemand beantragt, auch der Zirkus nicht.

„Der Zirkus hat nur ein Gastspiel auf einer Fläche von 1600 Quadratmetern beantragt“, sagt Bezirksamtssprecherin Bettina Maak. Über die genaue Höhe der Gebühr dafür dürfe sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben, sie liege aber zwischen 0,05 und 1,70 Euro, bei Zirkussen in der Regel im unteren Bereich dieser Spanne.

So weit ist noch alles nachzuvollziehen. Nun stellt sich aber die Frage, warum keine Erlaubnis zum Parken eingeholt wurde. Wollte der Zirkus das Geld sparen? Oder wusste er gar nichts von dieser zusätzlich erforderlichen Erlaubnis? Familie Sperlich, die Zirkusleute, wollten dazu nichts sagen. Für Besucher von Veranstaltungen ist es überhaupt nicht ersichtlich, wann geparkt werden darf und wann nicht.

Offenbar werden Veranstalter auch nicht auf die Zusatzerlaubnis hingewiesen. Bettina Maak sagt nämlich: Die erteilte Sondernutzungserlaubnis enthält den Hinweis, dass sie nicht andere erforderliche Genehmigungen ersetzt, auch wenn für deren Erteilung Dienststellen desselben Bezirksamts zuständig sind.“ Also sollte jeder Veranstalter künftig auch „das Kleingedruckte“ beachten!

Wieso war nun aber gerade jetzt der BOD zur Stelle? Um ordentlich „Stückzahlen“ für die Bilanz zu machen? Oder hat ihm jemand gesteckt, dass keine Zusatzerlaubnis vorlag? War das eine Falle?

Das Bezirksamt stellt den Fall anders da. Der Schwarzenberg werde regelmäßig zu unterschiedlichen Zeiten bestreift. Und der BOD werde nur darüber informiert, wenn eine Parkerlaubnis vorliege. Dann sollte er ja keine Knöllchen schreiben.

Die Bilanz: Es ist kompliziert! Statt eine allumfassende Sondernutzungserlaubnis zu einer wirtschaftlich vertretbaren Gebühr zu erteilen, nimmt das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt im Bezirksamt Harburg in Kauf, dass seine Bürger entweder ein Verwarngeld zahlen oder die umliegenden, ohnehin unter extremen Parkdruck ächzenden Wohngebiete zuparken.

Bürgerfreundliche Verwaltung aus einem Guss sieht anders aus! ag