Harburg - Als "Unsterbliche" zottelten sie im Dezember 2011 über die Eißendorfer Straße. Mit Fackeln und weißen Masken (Foto). Jetzt steht der Buchholzer Denny R. wegen
seiner Teilnahme an dem Nazi-Flashmob vor Gericht. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Vermummungsverbot.
Zum Prozess war es gekommen, weil der bekennende Neonazi Widerspruch gegen einen Strafbefehl über 1500 Euro eingelegt hatte.
Gegenüber der Richterin bestritt der 29-Jährige vermummt gewesen zu sein, er habe bei der Aktion gefilmt.
Jetzt sollen Zeugen gehört werden. Fortsetzung am 7. Oktober. dl
Bericht über die Razzia gegen Beteiligte