Containerlager in Lewenwerder soll im Januar aufgestellt werden

121018LewenwerderHarburg - Im Januar sollen im Gewerbegebiet Lewenwerder sechs Wohncontainer mit 110 Plätzen für Menschen in Not aufgestellt werden. Das hat das Bezirksamt jetzt noch einmal bestätigt. Und es hat auch noch einmal

bestätigt, dass die Baugenehmigung für die Container auf drei Jahre befristet ist. Im selben Atemzug sagt Bezirksamtsleiter Thomas Völsch aber auch: „Ein Verlängerung der Frist ist nach Abwägung der Rahmenbedingungen grundsätzlich möglich.“ Mit anderen Worten: Eine Frist gibt es de facto nicht.

 

Schwarzmalerei? Der Bezirk Harburg hat Erfahrung mit befristeten Wohnunterkünften – egal ob auf dem Langenbeker Feld oder am Rehrstieg in Hausbruch. In allen Fällen sind die Fristen verlängert worden, gelegentlich um weitere drei Jahre, manchmal auch wesentlich länger.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bezirksabgeordneten Martin Hoschützky und Helga Stöver verrät das Bezirksamt auch noch, dass nach seiner Einschätzung die  Unterkunft Lewenwerder „sozialen Zwecken“ diene und deshalb könne laut Baunutzungsverordnung eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Eigentlich sind Unterkünfte in Gewerbegebieten nämlich nicht zulässig.

Die Staatsräte, die vor einigen Wochen in mehreren öffentlichen Sitzungen versucht hatten, die Unterbringung von drei Ex-Sicherheitsverwahrten in einem alten Bauernhaus in Moorburg schön zu reden, kannten die Baunutzungsverordnung und ihre Ausnahmeregelungen offenbar nicht. Denn als Standort für die Unterbringung der drei Straftäter stand auch eine Wohnung in einem abgelegenen Bahrenfelder Gewerbegebiet zur Diskussion. Dieser Standort schied aber schnell aus, und so begründete Justiz-Staatsrat Ralf Kleindiek dies: „Wohnunterkünfte in Gewerbegebieten sind grundsätzlich nicht zulässig.“

Ja, wie denn nun? ag