Estesperrwerk: Die Auswirkungen auf Bus und Sportbootverkehr

111208Bruecke1Neuenfelde - Die Sperrung der Brücke über das Estesperrwerk, die täglich von bis zu 20.000 Fahrzeugen genutzt wird, wird auch auf den Nahverkehr gravierende Auswirkungen haben. Das ergibt sich aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Dr. Kurt Duwe. Danach sind die Buslinien 150 und 257 betroffen, die während der Sperrung nicht über die Straßenbrücke fahren können. Deshalb nutzen die Busse der Linie 150 die provisorische Endhaltestelle Alter Fährweg. Die Haltestellen Cranz Fähre, Cranz Altes Estesperrwerk und Cranz Estebogen können nicht angefahren werden. Sie seien jedoch über die Fußgängerbrücke Am Alten Estesperrwerk fußläufig mit vertretbarem Aufwand zu erreichen. Das wisse man aus Erfahrung. So wurde bereits in der Vergangenheit  im Fall von Sperrungen oder längeren Brückenöffnungen am Estesperrwerk verfahren. Fahrgäste der Linie 257 müssen auf dem Linienast Seehof – Cranz auf die  Haltestelle Alter Fährweg ausweichen.

Aufgrund des langen Sperrzeitraumes wird die Kraftverkehr Stade GmbH & Co. KG (KVG) bei den „700er“-Linien zur Airbus-Werft (Berufsverkehr) noch Fahrplananpassungen vornehmen, die derzeit noch nicht feststehen.

Die Fährlinie Blankenese - Cranz wird montags bis freitags bis Neuenfelde und samstags, sonntags und feiertags bis Cranz verkehren.

Einschränkungen für den Schiffsverkehr wird es ebenfalls in nicht unerheblichem Umfang geben. Schiffsdurchfahrten durch das Sperrwerk sind vom 2. April bis voraussichtlich Mitte September nur am Wochenende von freitags 18 Uhr bis montags 6 Uhr möglich, wobei die Durchfahrtsbreite unter Umständen eingeschränkt sein wird. Nach den derzeitigen Planungen kann die Straßenbrücke von Ende Mai bis Ende Juni nicht geöffnet werden. In dieser Zeit können auch am Wochenende nur Schiffe verkehren, die unter der geschlossenen Brücke hindurch passen. Von Ende Juni bis Mitte Juli werden Schiffsdurchfahrten nach den bisherigen Planungen durchgängig möglich sein. zv