Sozialdezernent erklärt: Darum wurden Süchtige leicht Pflegeeltern

120126PflegemutterHarburg - 2005 wurden die 47 jährige Sylvia L. (Foto) und Wolfgang A. (51), in deren Wohnung Chantal (11) starb, vom Bezirksamt Harburg zu Pflegeeltern gemacht. Damals hatte es keine "Durchleuchtung" des Paars auf seine

Eignung gegeben. Warum nicht, erklärt Harburgs Sozialdezernent Holger Stuhlmann. "Es handelte sich um eine Familienpflegestelle." Das bedeutet, dass enge Verwandte sich um ein Kind kümmern. Das kommt in Hamburg oft vor.

In dem Fall sind die Kinder in der Regel schon in ihrem neuen Zuhause. Es geht dabei um die Zuständigkeit für Zahlungen, die bis 828 Euro pro Kind betragen können. Damals, so wissen Mitarbeiter aus ihrer Erinnerung, war bei der Familie vorbeigeschaut worden. Dabei handelt es sich um eine Kontrolle, bei der geschaut wird ob die Vorraussetzungen für die Aufnahme eines Kindes stimmen. Konkret ging es um die heute acht Jahre alte Ashley, die die Enkelin von Sylvia L. ist.

 

Wesentlich höhere Anforderungen an die Überprüfung werden gestellt, wenn Kinder zu Fremden gegeben werden. Das war im Fall Chantal 2008 der Fall. Zu dem Zeitpunkt war die Akte bereits an den Bezirk Mitte übergeben worden, zu dem der Bereich Wilhelmsburg mittlerweile gehörte. Von dort war zunächst keine Stellungnahme zu bekommen. zv