Ehemaliger Beachclub Harburg
Am Veritaskai lag der Beachclub, der zum Treidelweg umziehen sollte. Foto: zv

Beachclub: Behörde nimmt Stellung zu kritischen Fragen

Harburg –  30 Grad in Harburg, den ganzen Tag nichts als Sonne – ideale Voraussetzungen für einen Tag im Beachclub! Schön wär’s!

Es wird in diesem Jahr keinen Beachclub in Harburg geben. Das ist längst bekannt. Nur: Wer hat es verbockt? Diese Frage sollte eine detaillierte Kleine Anfrage der Neuen Liberalen klären.

Die Antwort  liegt jetzt vor, geklärt ist die zentrale Frage indes noch lange nicht. Im Gegenteil: Die Antworten des Bezirksamts sorgen für neue Verwirrung. So erscheint die Behauptung des CDU-Kreischefs und Anwalts der Beachclub-Betreiber Ralf-Dieter Fischer, die Hornbachers seien erst nach Abschluss des Pachtvertrags über den wahren Zustand des Uferbereichs informiert worden und er werde womöglich für seinen Mandanten Schadensersatz einklagen, zumindest fragwürdig.

Das Bezirksamt erklärt dazu: „Wir haben keinen Pachtvertrag mit den Hornbachers geschlossen. Vielmehr hat die Sprinkenhof GmbH am 30. Oktober 2015 einen Pachtvertrag mit Herrn Hornbacher geschlossen.“ Am 19.  Januar 2016 habe das Bezirksamt den Architekten der Hornbachers über die Ergebnisse eines Gutachtens informiert, das Probleme im Uferbereich des Treidelwegs feststellt.

Also wurde der Betreiber doch erst nach Abschluss des Pachtvertrags über mögliche Probleme informiert? Nein, sagt das Bezirksamt. In der Antwort auf die Kleine Anfrage wird das ausführlich widerlegt: „Die Notwendigkeit einer Kaimaueruntersuchung wurde im Gespräch beim Dezernenten für Wirtschaft, Bauen und Umwelt am 19. März 2015 angesprochen. Gesprächsgrundlage war ein allen Beteiligten bekannter Plan des Bezirksamts, auf dem schriftlich vermerkt ist ,Vor Belastung der Kaimauer muss der aktuelle Zustand der Holzpfahlgründung überprüft werden’. Am 19. März 2015 wurde gegenüber Herrn Hornbacher die Einschätzung abgegeben, dass der Standort – vorbehaltlich einer Prüfung im Baugenehmigungsverfahren – grundsätzlich denkbar wäre für eine Nutzung als Gaststätte. Im Gespräch wurde auf den maroden Zustand der Kaimauer und das Erfordernis des statischen Nachweises im Baugenehmigungsverfahren hingewiesen. Der Vermerk dieses Gespräches wurde Frau und Herrn Hornbacher sowie deren Architekt, Herrn Franke, am 20. März 2015 von der zuständigen Mitarbeiterin des Amtes für Stadt- und Landschaftsplanung per Mail zugesandt.“

Inzwischen haben auch mehrere Abgeordneten der Opposition die Akten des Beachclub-Genehmigungsverfahrens eingesehen. Welche neuen Erkenntnisse es für sie dabei gegeben hat, ist noch  nicht bekannt. ag