Senat schafft mit Rechtsverordnung Voraussetzungen für BID 2.0

131016BIDHarburg – Nun geht also weiter mit dem BID. Der Senat hat mit einer Rechtsverordnung die Voraussetzungen dafür geschaffen,  dass die Immobilieneigentümer

aus der Lüneburger Straße wieder zur Selbsthilfe greifen und versuchen, mit Hilfe eines Beratungsbüros die Fußgängerzone wieder ein wenig attraktiver zu machen.

Für diese sicher nicht leichte Aufgabe stellen die Eigentümer in den kommenden drei Jahren 680.000 Euro zur Verfügung. Die Rechtsverordnung des Senats verpflichtet zu dieser kommunalen Abgabe.

Im April 2009 startete der erste Business Improvement District (BID) für die Fußgängerzone und ein paar umliegende Straßen.  Unter Federführung der konsalt Gesellschaft für Stadt- und Regionalanalysen und Projektentwicklung mbH standen für drei Jahre vor allem die zusätzliche Reinigung, Instandhaltung des Stadtmobiliars, die Pflege der Grüninseln und Marketingaktionen im Mittelpunkt.

Nach drei Jahren waren sich alle einig, das BID muss fortgesetzt werden. Allerdings gab es zu diesem Zeitpunkt rechtliche Auseinandersetzungen wegen einiger Details der BID-Verordnung in einem anderem Bezirk, deshalb musste das Harburger BID mehr als ein Jahr improvisieren.

Jetzt soll es laut Mitteilung des Senats mit dem „Management leer stehender Flächen, der aktiven Ansprache von potenziellen Mietinteressenten und der  Weiterentwicklung der im ersten BID entwickelten Vermietungsdatenbank“ weitergehen.

Außerdem seien  „Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums und  Marketingmaßnahmen in Form von Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen“ geplant. ag