Weihnachtsgeschenk umtauschen- geht das so einfach?

101229geschenk Harburg- Obwohl Heilig Abend schon vorbei ist, ist die Harburger City noch gut gefüllt. Viele Leute machen sich nun auf, Weihnachtsgeschenke umzutauschen.

Kratzige Pullover oder Socken im Rentiermuster gefallen eben nicht jedem. Doch das Umtauschen einer Ware ist nicht ganz so einfach und bedarf der Freundlichkeit des Verkäufers.

Julia Rehberg, Juristin aus der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt: "Grundsätzlich ist der Kauf eine freiwillige Leistung, weshalb die Entscheidung über einen Tauschhandel allein dem Verkäufer obliegt. Das bedeutet, dass ein Umtauschen eines Produktes eng mit der Kulanz des Verkäufers zu tun hat." Lässt sich der jeweilige Händler nicht auf ein Umtauschgeschäft ein, kann der Kunde, rechtlich gesehen, keinerlei Ansprüche stellen. Das gilt sowohl für den Einzelhandel, als auch für große Einkaufsketten.

Die landläufige Meinung, man habe allerorts ein 14-tägiges Umtauschrecht, "sei falsch", so Rehberg: "Dieses Recht gilt, wenn auch auf bestimmte Produkte beschränkt, für den Internethandel."

Nur was tun, wenn unter dem Weihnachtsbaum das falsche Geschenk lag? "Vorraussetzung ist es einen Kassenzettel oder einen Kaufbeleg dabei zu haben, optimalerweise sollte die Ware unbenutzt sein", rät Rehberg. Oft zeigen sich die Verkäufer kundenfreundlich, indem sie dem Käufer einen Gutschein oder ähnliches ausstellen. (pw)