Maßgeschneidertes Baurecht für Projekt Hamburg Innovation Port
Der Entwurf für das Projekt Hamburg Innovation Port. Foto: HC Hagemann

Maßgeschneidertes Baurecht für Projekt Hamburg Innovation Port

Heimfeld – Der Bezirk steht voll hinter den Plänen von Investor Arne Weber für das Hamburg Innovation Port und ist auch bereit, ungewöhnliche Wege

zu gehen. Das Harburger Bauamt hat nämlich für das spektakuläre Technologiezentrum an der Blohmstraße den Paragrafen 13a des Baugesetzbuches gezogen – ein Verfahren, das sich nach Einschätzung des Bunds für Umwelt und Naturschutz „gut eignet, geräuschlos Großvorhaben im Expressverfahren zu realisieren“. Das kann bei anderen Projekten durchaus kritisch sein, in diesem Fall dürften Umweltaspekte aber kaum eine Rolle spielen. Die Bebauung des Brachgeländes an der Blohmstraße ist jedenfalls kein erheblicher Eingriff in irgendeine „Landschaft“.

Der Stadtplanungsausschuss hatte ebenfalls keine Bedenken und hat der Einleitung eines verkürzten Bebauungsplanverfahrens zugestimmt. „Heimfeld 51“ soll dem Investor helfen, möglichst schnell mit dem ersten Bauabschnitt zu beginnen. Das ist für Anfang 2018 geplant, ein positiver Bauvorbescheid liegt bereits vor.

Warum dies ungewöhnliche Verfahren? Der für diesen Bereich geltende Bebauungsplan „Harburg 61/Heimfeld 45“ lässt den Bau des Hamburg Innovation Ports nicht zu – unter anderem sieht er nur dreistöckige Bauweise vor, geplant sind aber sieben Etagen. Wie bei vielen anderen politisch gewollten Projekten könnte stattdessen ein „vorhabensbezogener Bebauungsplan“ aufgestellt werden. Doch auch das ist hier problematisch. Das Bauamt sagt warum: „Da lediglich für einen kleinen Teil der Gesamtfläche feste Nutzerzusagen vorliegen, kann der Projektentwickler das Vorhaben insgesamt noch nicht in dem Detaillierungsgrad darstellen, wie er für ein vorhabenbezogenes Verfahren notwendig wäre.“ Mit anderen Worten: Ein für die Innovationsregion Harburg maßgeschneidertes Projekt braucht maßgeschneidertes Baurecht. ag