Angeklagter freut sich über Urteil für Angriff auf Polizistin

AmtsgerichtHarburgHarburg – Die Beobachter des Prozesses waren irritiert. Nach dem Richterspruch klatschte der Verurteilte in die Hände und riss die Arme hoch. 60 Tagessätze a 7 Euro

muss er als Hartz-V Empfänger zahlen, weil er vor einem Jahr auf dem Vorplatz der Feuerwache Eißendorf an der Buxtehude Straße eine Polizistin angegriffen hatte.

Es hätte am vergangenen Donnerstag deutlich schlimmer kommen können. Der 25 Jahre alte Serbe, der mit einer Duldung in Harburg lebt, hat noch eine Bewährungsstrafe offen. 2013 waren er und sein Vater nach einem Angriff auf einen Schwarzafrikaner verurteilt worden, an den sie durch die Wash-Wash-Masche, bei der Betrüger eine wundersame Geldvermehrung durch den Einsatz von Farbe verspricht, 30.000 Euro verloren hatte. Der Fall hatte sich im Mai 2012 ereignet und überregional für Aufsehen gesorgt, weil die Familienmitglieder am hellichten Tag am Schloßmühlendamm in der Harburger Innenstadt ein Auto gestoppt, ihr Opfer aus dem Wagen gezerrt, es verprügelt und durch mit einem Messer verletzt hatten.

Der Fall, um den es diesmal ging, war nicht so blutig, aber ungewöhnlich. Weil sein Bruder nicht mit seinem Wagen auf dem Vorplatz der Wache wenden konnte, weil die Feuerwehr gerade zu einem Einsatz ausrücken konnte, war es zu einem Streit gekommen, der eskaliert war. Der 25-Jährige war mit einem anderen Bruder als Verstärkung angerückt. Dabei war eine damals 25-jährige Bereitschaftspolizistin als „Votze“ betitelt und geschlagen worden. Die eingesetzten Beamten setzten daraufhin Pfefferspray und Schlagstock ein.

Die Gerichtsverhandlung, so schildern es Prozessbeobachter, war kurz. Der Angeklagte danach alles zu, konnte sich gleichzeitig aber nicht erinnern. Auch über seine privaten Probleme erfuhren Richterin, Staatsanwalt und Zuhörer etwas. Es wäre ihm, dem Angeklagten, unangenehm, dass er arbeitslos sei. Aber ein früherer Arbeitgeber hätte ihm gekündigt: Wegen der vielen Gerichtstermine, zu denen er musste.

420 Euro Geldstrafe und die Bewährung blieb unberührt. Die Prozessbeobachter, so sagte einer von ihnen, hatten das Gefühl, dass der Verurteilte zu Recht auf dem Flur die Arme hochreißen konnte. zv

Veröffentlicht 18. Juli 2015