Bolzplatzstreit Alte Forst: Letzte Instanz kippt Hamburger Urteile

SchulealteForst2Eißendorf – Im Streit um eine Mietminderung wegen des Lärms von einem Bolzplatz der angrenzenden Schule Alte Forst hat der Mieter vor dem Bundesgerichtshof eine

Schlappe erlitten. Nachdem das Harburger Amtsgericht und das Landgericht Hamburg dem Mieter, der die Miete gekürzt hatte, Recht gaben, sieht der Bundesgerichtshof das anders. Der durch Kinder verursachte Lärm ist kein Grund zur Mietminderung. Grundlage ist das per Gesetz festgeschriebene Toleranzgebot.

Das Problem an dem Fall: Der Krach lässt sich nicht abstellen. Dass die Lärmquelle, der Bolzplatz, beseitigt wird, ist ausgeschlossen. Einen Schadenersatz deswegen bekommt der Eigentümer auch nicht. Die Hamburger Gerichte haben es so gesehen: Als der Mieter einzog, gab es das Toleranzgesetz gegenüber Kindern nicht. Deshalb sei die Mietminderung rechtens.

Jutta Ritthaler, Fachanwältin für Mietrecht bei dem Harburger Beraterhaus SchlarmannvonGeyso, die den Vermieter vertrat, hatte ihrem Mandanten zum Gang vor den Bundesgerichtshof geraten. Der Krach sei nicht vom Vermieter zu Verantworten. Er könne ihn auch nicht unterbinden. Das sich auf einem angrenzenden Schulgelände die Gegebenheiten ändern können, habe dem Mieter bewusst gewesen sein müssen.

Der für Wohnraummietrecht zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wies darauf hin, dass in dem 1993 geschlossenen Mietvertrag keine spezielle Vereinbarung getroffen war, in der der Vermieter dem Mieter den Beibehalt des Wohnstandards garantiert. Zwar habe der Vermieter die Pflicht die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Er habe aber nicht für Einflüsse einzustehen, die er selbst entschädigungslos erdulden müsste.

Jetzt muss sich das Landgericht erneut mit dem Fall nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs befassen. Damit hat der Mieter nach Einschätzung von Ritthaler schlechte Karten. Ein Schlupfloch gibt es noch. Sind es nicht Kinder die auf dem Bolzplatz bolzen, sondern schon Jugendliche, also mindestens 14-Jährige, dann greift das Toleranzgesetz nicht, weil es nur Kinder schützt. „In dem Fall muss aber der Mieter nachweisen, dass der Lärm von Jugendlichen und nicht von Kindern verursacht wird“, sagt die Fachanwältin. Dabei müsste er „Ross und Reiter“ nennen, den Lärmpegel gerichtsverwertbar ermitteln und die genauen Zeiten der Lärmbelästigungen benennen können.

Würde das gelingen, wird es erneut spannend. Denn der Platz ist nur für Kinder bis zwölf Jahren und nur montags bis freitags bis 18 Uhr zur Nutzung zugelassen. Wer das dann kontrollieren muss und ob dann die Stadt in Form der Schulbehörde verantwortlich ist, dass dort keine älteren Kinder und Jugendliche Fußball spielen und ob daraus eine Haftung entsteht, dürfte ebenfalls ein Fall für die Gerichte werden. zv