Bolzplatz der Schule Alte Forst ist Fall für den Bundesgerichtshof

SchulealteForst2Eißendorf - Am kommenden Mittwoch wird die Schule Alte Forst eine Rolle bei einer Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe spielen. Der BGH wird entscheiden,

ob der Mieter einer Wohnung die Miete mindern darf, weil von einem Bolzplatz, der viele Jahre nach Abschluss des Mietvertrages auf einem benachbarten Schulgrundstück errichtet wurde, Lärmbelästigungen ausgehen.
Die beklagten Mieter hatten von den Eigentümern im Jahr 1993 eine Erdgeschosswohnung mitTerrasse gemietet. Das Grundstück grenzt an das Schulgelände, auf dem im Jahr 2010, zwanzig Meter von der Terrasse der entfernt, ein neuer Bolzplatz gebaut wurde. Dort können Kinder im Alter bis zu 12 Jahren von Montag bis Freitag bis 18 Uhr spielen. Im Oktober 2010 minderten die Mieter wegen Lärmbelästigungen durch Jugendliche, die auch außerhalb der genannten Zeiten auf dem Bolzplatz spielten, die Miete um 20 Prozent. Die Eigentümer halten die Mietminderung für unberechtigt und wollen mit ihrer Klage die Zahlung der restlichen Miete sowie die Feststellung erreichen, dass die Mieter nicht berechtigt seien, wegen des Lärms die Miete zu mindern. Die hierauf gerichtete Klage war im Dezember 2013 vor dem Amtsgericht Harburg und dem Landgericht Hamburg im Juni 2014 ohne Erfolg geblieben.
Das Landgericht hat die Mietminderung für gerechtfertigt gehalten. Zwar müssten die Beklagten Lärmbelästigungen während der Schulzeiten hinnehmen, denn mit einer solchen Entwicklung hätten sie schon bei Vertragsschluss rechnen können. Anders sei dies jedoch in Bezug auf die Lärmbelästigungen nach Schulschluss und am Wochenende. Eine solche Entwicklung sei bei Vertragsschluss nicht absehbar gewesen. Daran ändert auch der § 22 Abs. 1a BImSchG nichts, der 2011 in Kraft getreten war. Er privilegiert Kinderlärm. Durch Kinder erzeugte „Geräuscheinwirkungen“ sind danach kein Klagegrund mehr. Anders sieht es beim Eigentümer aus. Der dürfte keinen einen Anspruch auf eine Einschränkung des Spielbetriebs zur Lärmverringerung haben, obwohl er das Haus vor 2011 baute und vermietete, das wäre eben sein Risiko. zv