Beachclub: Letzter Versuch mit bereits abgelehnten Konzept

141112BeachKonzeptHarburg – Zwei Wochen vor der Schein-Abstimmung über das Bürgerbegehren zum Erhalt des Veritas Beachclubs am aktuellen Standort haben dessen Unterstützer

einen Kompromiss vorgeschlagen. Im Hauptausschuss der Bezirksversammlung stellten Niels Kreller, Peter Noßek und Kai Böttger ein Konzept von Reinhard Schütt, Geschäftsführer von RS-Traumhaus, vor, das nach ihren Angaben alle Interessen unter einen Hut bringen soll. Das Konzept sieht auf dem Grundstück am Veritaskai Hotel und Beachclub vor.

Richtig konkret sind Schütt und seine Mitstreiter dabei allerdings nicht geworden, sie kündigten lediglich ein „wesentlich frischeres Hotelkonzept“ und einen Zwei-Klassen-Beachclub an – der eine Bereich soll die bisherigen Gäste mit freiem Eintritt locken, der andere soll eine Zielgruppe ansprechen, die für höhere Ansprüche ein „kleines Eintrittsentgelt“ zahlen würden. Schütt hatte sich mit diesem Konzept auch um den Kauf des Grundstücks beworben. Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen hatte diese Bewerbung aber schon im Vorfeld abgelehnt, weil sie nicht den Kriterien der Ausschreibung entsprach. Das hatte den Unmut der Initiatoren des Bürgerbegehrens hervorgerufen. Kreller: „Da hat der Amtsschimmel mal wieder eine gute Idee für Harburg verhindert.“

Die Bezirksversammlung wird am 25. November zunächst entscheiden, wie sie mit dem erfolgreichen Bürgerbegehren umgeht. Durch die Weisung des Senats, den Bebauungsplan nicht zu ändern und damit den Bau eines Hotels zu ermöglichen, ist das Verfahren allerdings zur Farce geworden. Der Senat gibt vor, sich an geltende Gesetze zu halten und die wirtschaftlichen Interessen der Stadt zu wahren, ohne dies – wie sich jetzt herausgestellt hat – wirklich zu belegen und damit überprüfbar zu machen. Gleichzeitig hat er seine Glaubwürdigkeit in Sachen Bürgerbeteiligung beschädigt.
Inzwischen zeichnet sich ab, dass sich SPD und Grüne am 25. November der Stimme enthalten werden, alle anderen – auch jene, die dem Bebauungsplan in seiner jetzigen Form vor vier Jahren zugestimmt hatten – werden die Forderung des Bürgerbegehrens unterstützen. Und mit so einem Votum ist das Bürgerbegehren dann auch formal beendet. Was die Zahl der gültigen Unterstützer-Unterschriften angeht, war es erfolgreich. In der Sache aber nicht. ag