Moorburg: Schwarzbau für ehemals Sicherheitsverwahrte?

120928MoorburgHarburg - Das Bezirksamt Harburg hat sich bisher um die Antworten auf eine ganz simple Frage gedrückt: Ist das Haus Moorburger Elbdeich 379, in dem die drei ehemals sicherheitsverwahrten Straftäter aus Jenfeld ab Ende November untergebracht werden sollen, teilweise ein Schwarzbau? Dürfen deshalb im früher als Räucherkammer genutzten Dachgeschoss des um 1900 gebauten Gebäudes gar keine Wohnungen eingerichtet werden?

Dr. Roda Verheyen von der Kanzlei „Rechtsanwälte Günther“ ist Expertin für Umwelt- und Planungsrecht. Sie kommt zu einem klaren Urteil: In dem Dachgeschoss wurden in den 60er-Jahren zwei Zimmer eingerichtet, im Jahr 1990 wurde das komplette Dachgeschoss zu einer Wohnung ausgebaut. Beides geschah nach Informationen von Verheyen ohne formelle Genehmigung. Nach Einschätzung der Juristin scheint der Senat bei seiner Entscheidung für den Standort Moorburg davon ausgegangen zu sein, dass nur bestehender Wohnraum umgebaut werden muss, es also keine Nutzungsänderung gibt. Das ist offenbar eine Fehleinschätzung. In ihrer Expertise kommt Roda Verheyen zu dem Schluss, dass der ungenehmigte Ausbau des Dachgeschosses sogar rechtswidrig war. Er sei weder mit dem Baugesetzbuch noch mit dem Hafenentwicklungsgesetz vereinbar.

Die Hamburger Sozialbehörde, die zusammen mit der Justizbehörde den Standort für die neuen Wohnungen der Ex-Sicherheitsverwahrten ausgesucht hatte, wollte die Frage von harburg aktuell nach der Legalität des ausgebauten Dachgeschosses nicht beantworten. Stattdessen verwies die Pressestelle der Behörde an das Bezirksamt Harburg. Das hat bisher allerdings nicht geantwortet.

Bezirksamtsleiter Thomas Völsch hatte gestern nur die Fraktionen in der Bezirksversammlung darüber informiert, dass der Umbau des Hauses am Elbdeich begonnen habe. Zu sehen ist dort noch nicht viel, es gibt nur ein neues Gitter, das das Haus von den dahinter liegenden Stallungen trennt.  ag