Bilanz der Großbrandschäden: Wasser und Straße ganz ok

06FeuerNartenstrBinnenhafen – Die ganz große Katastrophe wird ausbleiben. Nach dem Großfeuer an der Nartenstraße ist es nicht zu einer schweren Belastung des Binnenhafens gekommen. Das haben die erweiterten Untersuchungen

ergeben. Auch die von Kautschuk verschmutzte Straße muss nicht erneuert werden. Vorsätzliche Brandstiftung wird als Ursache des Feuers ausgeschlossen. Die Fragen über mögliche Genehmigungen für die Lagerung des Kautschuks muss geklärt werden.

Der Binnenhafen: Die in den Binnenhafen und den Schiffsgraben gelangten Brandrückstände und Löschmittel weisen eine geringe akute Toxizität (Giftigkeit) auf. Dies haben laut Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt umfangreiche Untersuchungsergebnisse des Instituts für Hygiene und Umwelt ergeben.

Analysiert wurden allgemeine Gewässergüteparameter wie Sauerstoffkonzentration und Sauerstoffbedarf, pH-Wert und Leitfähigkeit sowie brandspezifische Schadstoffe wie Perfluorierte Tenside (PFT) und Kohlenwasserstoffe (KW). Außerdem wurde das Verhalten von Leuchtbakterien, Kleinkrebsen, Algen sowie Fischeiern im belasteten Wasser im Vergleich zu Süderelbewasser getestet. Insgesamt konnte festgestellt werden, dass das Wasser im Binnenhafen und im Schiffsgraben geringer belastet ist, als es der optische Eindruck vermittelt. Die Empfehlung, den direkten Kontakt mit dem milchigen Wasser zu vermeiden, um mögliche Hautreizungen vorzubeugen, bleibt jedoch bestehen.

Am stärksten belastet ist das Wasser im Schiffsgraben. Es wird kontrolliert in das Schmutzwassersiel gepumpt und zur Abwasserbehandlung im zentralen Klärwerksverbund Dradenau/Köhlbrandhöft geleitet. Das geringer belastete, dafür mengenmäßig jedoch bei weitem dominierende Wasser im Binnenhafen soll periodisch über das Schöpfwerk der Hamburg Port Authority sowie über den Schleusenbetrieb der Schleusenkammer in die Süderelbe abgeleitet werden.

Die Nartenstraße: Hier hat es starke Verschmutzungen durch eine klebrige Kautschukmasse gegeben. Ein Baustofflabor hat nach der Reinigung Untersuchungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Griffigkeit des Straßenbelags erhalten geblieben ist. An einigen Stellen sind kleine Schäden durch schwere Fahrzeuge oder die Reinigungsarbeiten entstanden, die nun ausgebessert werden.

Die Brandursache: Technischer Defekt, möglicherweise eine fahrlässige Brandstiftung lautet das Ermittlungsergebnis. Vorsätzliche Brandstiftung wird ausgeschlossen. Weitere Untersuchungen wird es deshalb nicht geben, sie wären zu aufwendig. Unter anderem müsste die komplette Brandruine Stück für Stück zur Spurensicherung abgetragen werden.

Die Genehmigungsfrage: Mit der Botschaft, dass lediglich Getränke, Kurzwaren und Drogerieartikel gelagert werden durften, schockte Baudezernent Jörg Penner die Bezirkspolitik. Allerdings ist die Genehmigung von 1967. Das neuere Unterlagen nicht vorliegen, dürfte einen simplen Grund haben: die Nartenstraße gehörte bis letztes Jahr zum Hafengebiet, für das Hamburg Port Authority (HPA) zuständig war, das wiederum aus dem Behörde Strom- und Hafenbau hervor ging. Gewerbetreibende im Binnenhafen bestätigen, dass sämtliche Genehmigungsverfahren über die damalige Behörde liefen.

Die Feuerwehr: Fahrzeuge, Kleidung, Ausrüstung. Alles war nach dem Einsatz durch Kautschukmasse verdreckt. Die Schläuche sind ein Totalverlust. Fahrzeuge und Ausrüstung wie Wasserwerfer werden gereinigt. Die Einsatzkleidung scheint verloren. Allein deren Neubeschaffung schlägt mit rund 300.000 Euro zu Buche. „Löscheinsätze sind gebührenfrei“, heißt es von der Feuerwehr. Es gibt kein Geld von Versicherungen. Lediglich das eingesetzte Löschmittel, rund 40.000 Liter Löschschaum, könnten in Rechnung gestellt werden.

Geschädigte Nachbarn: Betriebsausfall, Schäden oder Reinigungskosten werden zunächst über die eigenen Versicherungen abgerechnet. Die sollen sich dann mit der Versicherung des betroffenen Betriebes auseinander setzen. Wie die Kosten für Schäden und Reinigung im öffentlichen Bereich abgerechnet werden, ist noch unklar.

Hamburg hat weder Gebäude, Fahrzeuge noch sonst was selbst versichert. Das ist rechtlich zulässig. Das Thema ist noch nicht aktuell. Die Höhe der Kosten stehen längst noch nicht fest.