ZV
Gänse auf einer Wiese. Foto: André Zand-Vakili

Erneute Stallpflicht für "Federvieh" wegen Geflügelpest

Harburg - Weil erneut bei Wildvögeln in Norddeutschland derzeit vermehrt Fälle der Geflügelpest auf treten, gilt ab Dienstag, 10. Januar, auch für alle Statdtteile im Bezirk Harburg erneut eine Stallpflicht für Geflügel. Sie betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese Tiere dürfen bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht gilt unabhängig von Art oder Größe der Haltung, also auch für Hobbyhaltungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Die Stallpflicht soll das Risiko, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift, deutlich senken. Im Fall eines Ausbruchs in einem Bestand müssten die betroffenen Tiere getötet werden. Zum Schutz der Geflügelbestände ist es zudem verboten, Tiere in Haltungen aufzunehmen oder an Ausstellungen teilzunehmen. Außer den oben genannten Geflügelarten gilt dies auch für andere gehaltene Vögel wie Tauben oder Ziervögel. Ausnahmegenehmigungen können insbesondere aus Gründen des Tierschutzes erteilt werden. Eine Vielzahl zeitgleicher Ausbrüche in Haltungen in anderen Bundesländern ließ sich in der Vergangenheit mit Geflügelausstellungen oder Handelsaktivitäten in Verbindung bringen.

Grundsätzlich sollten Tierhalter:innen die Bio-Sicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten oder verbessern. Dazu gehört zum Beispiel das Wechseln der Schuhe vor dem Betreten der Ställe oder der Schutz des Futters und der Einstreu vor Vogeleinflug und Verunreinigungen. dl