Landkreis Harburg: Stallpflicht für Geflügel ab Karfreitag aufgehoben
Endlich wieder nach draußen: Die Stallpflicht für Geflügel ist für den Landkreis Harburg wieder aufgehoben. Foto: Christian Bittcher

Landkreis Harburg: Stallpflicht für Geflügel ab Karfreitag aufgehoben

Landkreis - Gute Nachrichten für das liebe Federvieh und Geflügelhalter kurz vor dem Osterfest: Nach der Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel im restlichen Kreisgebiet vor rund einem Monat darf Hausgeflügel ab Karfreitag, 15 April, nun auch in der Unterelbe-Niederung (Samtgemeinde Elbmarsch, nördliche Teile der Stadt Winsen, der Gemeinde Stelle und der Gemeinde Seevetal) wieder unter freiem Himmel gehalten werden, das teilt der Landkreis Harburg mit.

Dort hatte die Stallpflicht zuletzt nach dem Nachweis toter Wildvögel mit dem Geflügelpestvirus im Hamburger Bereich der Unterelbe Ende März noch aufrechterhalten werden müssen. Mittlerweile hat sich das Vogelgrippegeschehen in ganz Norddeutschland erheblich reduziert.

Das weiter abflauende Vogelzuggeschehen entspannt die Situation. Steigende, frühlingshafte Temperaturen mit einer höheren UV-Strahlung sorgen nun jedoch für ungünstige Bedingungen für Vogelgrippeviren und reduzieren die Ansteckungsgefahr durch Wildvögel. Die Stallpflicht kann darum nach Einschätzung des Kreisveterinärdiensts auch in der Unterelbeniederung im Landkreis Harburg aufgehoben werden.

Trotz des Endes der Stallpflicht sollten Geflügelhalterinnen und Halter – auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen – ihr Geflügel weiter genau auf Auffälligkeiten beobachten und Krankheits- oder Todesfälle vom behandelnden Tierarzt abklären lassen sowie dem Veterinäramt des Landkreises Harburg mitteilen (Telefon: 04171/ 693 466, tiergesundheit@lkharburg.de). Wichtig ist weiterhin die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen für die Geflügelhaltung.  (cb)