Geflügelpest: Stallpflicht für Federvieh in Teilen des Landkreises Harburg
Der von der Stallpflicht betroffene Bereich im Landkreis Harburg. Foto: Landkreis Harburg

Geflügelpest: Stallpflicht für Federvieh in Teilen des Landkreises Harburg

Landkeis - Nachdem im Landkreis Harburg bei drei Stockenten der hoch ansteckende Virus-Typ H5N1 nachgeiwesen wurde, der die Geflügelpest auslöst, ordnet die Verwaltung per Allgemeinverfügung die Stallpflicht für Geflügel im Bereich der Unterelbe-Niederung an, das die gesamte Samtgemeinde Elbmarsch sowie nördliche Teile der Stadt Winsen, der Gemeinde Stelle und der Gemeinde Seevetal umfasst

Im betroffenen Gebiet dürfen ab Freitag, 29. Oktober, Geflügelhalter ihre Tiere nicht mehr unter freiem Himmel halten, sondern nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss.
„Die Aufstallung wird unter Berücksichtigung der Risikobewertung zunächst auf das Gebiet der Unterelbe-Niederung beschränkt. Sofern durch Totfunde oder Monitoring-Ergebnisse eine weitere Ausbreitung zu befürchten ist, ist mit der Erweiterung des Gebietes zu rechnen“, so Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung, die auch das Veterinäramt umfasst.

Über die Aufstallungsverpflichtung hinaus haben die Geflügelhalter, auch Kleinst- und Hobbyhalter, in dem betroffenen Gebiet die gesetzliche Verpflichtung, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:

-     Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung beim Veterinäramt ihre Adresse und die Zahl des gehaltenen Geflügels melden.

-     Geflügel darf nur unter einem Dach oder im Stall gefüttert und getränkt werden. Grund: Darüber fliegende Zugvögel könnten durch ihren Kot das Futter sowie Wasserstellen verunreinigen und Erreger übertragen. Wildvögel empfänglicher Arten dürfen keinen Zugang zu Futter und Wasserstellen haben. Oberflächenwasser darf nicht zum Tränken verwendet werden.

-     Jeder Geflügelhalter muss ein Bestandsregister führen, in das Zu- und Abgänge im Bestand (auch Todesfälle) mit den Adressen der Käufer und Verkäufer einzutragen sind. Außerdem müssen die Halter ein Besucherbuch führen, in das sich jede Person eintragen muss, die den Geflügelstall oder
-auslauf betreten hat. Für betriebsfremde Personen müssen unbedingt Desinfektionsmatten und Schutzkleidung ausgelegt werden.

-    Bei Krankheits- oder Todesfällen bei Tieren müssen die Halter unbedingt das Veterinäramt des Landkreises Harburg
(Telefon: 0 41 71/ 693 466, tiergesundheit@lkharburg.de) kontaktieren und die Ursache abklären lassen.

Der Veterinärdienst des Landkreises überprüft die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen und weist alle Halter gezielt auf ihre Verpflichtungen hin. Zudem gibt das Veterinäramt folgende Hinweise:

-     Spaziergänger und Haustiere sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden.

-     Tote oder kranke Wildvögel, insbesondere Enten, Gänse, Schwäne, Greifvögel, Eulen, Rebhühner und Fasane, Storche und Reiher sind dem Veterinäramt zu melden. Eine vollständige Liste der zu meldenden Arten finden Sie unter dem Suchbegriff „Geflügelpest“ auf der Homepage des Landkreises Harburg.

-     Jäger sollten, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden.

-     Die Vogelgrippe ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen. Das Virus kann in seltensten Fällen auch auf den Menschen übergehen, in Deutschland wurde dies bisher nicht nachgewiesen. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden. wg