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Gänse dürfen nicht mehr auf die Wiese. Foto: André Zand-Vakili

Neue Fälle von Geflügelpest: Stallpflicht im Landkreis bleibt weiter bestehen

Landkreis - Nachdem am vergangenen Wochenende bei zwei in

Drennhausen (Samtgemeinde Elbmarsch) und in Neu Wulmstorf tot aufgefundenen Wildvögeln der hoch ansteckende Vogelgrippevirus festgestellt wurde, stuft die Behörde das Vogelpestrisiko im Landkreis Harburg weiter als unverändert hoch ein. Darum bleibt es im Landkreis Harburg, wie in anderen betroffenen niedersächsischen Landkreisen, bei der Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreisgebiet.

Zum Schutz der Geflügelbestände dürfen Geflügelhalter im Landkreis Harburg ihre Tiere weiter nicht unter freiem Himmel halten, sondern nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss. Lediglich in begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen von der Aufstallungspflicht, zum Beispiel für Gänse- oder Entenhaltungen, bei denen keine Aufstallungsmöglichkeiten existieren, auf Antrag möglich.

Das dafür notwendige Formular kann unter www.landkreis-harburg.de (Suchbegriff: „Geflügelpest“) heruntergeladen werden. Über die Aufstallungsverpflichtung hinaus haben alle Geflügelhalter, auch Kleinst- und Hobbyhalter, im gesamten Kreisgebiet die gesetzliche Verpflichtung, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. wg