Die Geflügelpest hat jetzt auch den Landkreis Harburg erreicht
Kontrollen, wie hier in der Vergangenheit, werden im Landkreis Harburg von Veterinäramt durchgeführt. Foto: André Zand-Vakili

Die Geflügelpest hat jetzt auch den Landkreis Harburg erreicht

Landkreis - Jetzt hat die Geflügelpest auch den Landkreis Harburg erreicht.

Bei einer an der Elbe verendeten Graugans wurde der hoch ansteckende Virus-Typ H5N8 festgestellt. Deshalb ordnet die Verwaltung die Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreisgebiet an.

Ab Dienstag, 17. November, dürfen Geflügelhalter ihre Tiere nicht mehr unter freiem Himmel halten, sondern nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss.

Lediglich in begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen von der Aufstallungspflicht, zum Beispiel für Gänse- oder Entenhaltungen, bei denen keine Aufstallungsmöglichkeiten existieren, auf Antrag möglich. Das dafür notwendige Formular kann unter www.landkreis-harburg.de (Suchbegriff: „Geflügelpest“) heruntergeladen werden. Für Kleinst- und Hobbyhalter dürfte diese Möglichkeit in der Regel nicht greifen.

Jeder Geflügelhalter muss ein Bestandsregister führen, in das Zu- und Abgänge im Bestand (auch Todesfälle) mit den Adressen der Käufer und Verkäufer einzutragen sind. Außerdem müssen die Halter ein Besucherbuch führen, in das sich jede Person eintragen muss, die den Geflügelstall oder -auslauf betreten hat. Für betriebsfremde Personen müssen unbedingt Desinfektionsmatten und Schutzkleidung ausgelegt werden. Bei Krankheits- oder Todesfällen bei Tieren müssen die Halter unbedingt das Veterinäramt des Landkreises Harburg (Telefon: 0 41 71/ 693 466, tiergesundheit@lkharburg.de) kontaktieren und die Ursache abklären lassen. Auch tote Wasservögel wie Gänse oder Enten – aber nicht jeder Singvogel – sollten dem Veterinäramt des Landkreises Harburg gemeldet werden.

Der Veterinärdienst des Landkreises überprüft die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen. Hatten Spaziergänger oder Haustiere Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln, insbesondere Wassergeflügel  wie Enten, Gänse, Schwäne, ist das dem Veterinäramt zu melden.  Jäger sollten, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden.

Für Geflügel ist die Krankheit tödlich. Auf den Menschen ist sie nicht übertragbar. wg