Laubschlacht: Gemeinde Seevetal appelliert an Grundstücksbesitzer
Der Seevetaler Betriebshof im Einsatz: Swen Brill (links) und Thomas Gerken haben das Laub gut gelaunt im Griff. Foto: Gemeinde Seevetal

Laubschlacht: Gemeinde Seevetal appelliert an Grundstücksbesitzer

Seevetal - Raschelndes Laub, glänzende Kastanien, viele Eicheln: Momentan sind Gehwege und Straßen von Herbstboten übersät. Auch wenn Kinder

sich daran erfreuen, mit Laub zu spielen, werden die Blätter bei Regen schnell zur Rutschpartie und zum Ärgernis.

Der Betriebshof der Gemeinde Seevetal ist derzeit mit Hochdruck dabei, Straßen und gemeindeeigene Flächen zu reinigen. Auch wenn die Gemeinde mittels Kehrmaschinen die Reinigung der Fahrbahnen übernommen hat, verbleibt in jedem Fall die Pflicht zur Reinigung der Geh- und Radwege sowie der Grün- und Seitenstreifen bei den Anliegern. Dies gilt auch bei Kreis- und Landesstraßen.

{image}Die Verwaltung appelliert an Grundstückseigentümer zum Wohle der Allgemeinheit die Gehwege entlang ihres Grundstückes frei zu räumen. Steffi Hopf, bei der Gemeinde Seevetal zuständig für die Straßenreinigung sagte am Mittwoch: „Alle Seevetaler sind gefragt, die Wege sicher und begehbar zu halten, helfen Sie mit!“

In der Seevetaler Straßenreinigungssatzung ist klar festgelegt, dass Eigentümer mit an öffentlichen Straßen angrenzenden Grundstücken zur Reinigung der Gehwege verpflichtet sind. Dies gilt auch für die Durchführung des Winterdienstes auf den Gehwegen innerhalb aller Ortschaften.

Die Reinigung umfasst neben dem Beseitigen von Schmutz und Laub auch Gras und Wildkraut. Bei entsprechender Witterung müssen Schnee und Eis ebenso entfernt werden, wie das Streugut nach der Winterperiode. Anfallender Schmutz und Laub dürfen nicht in die Gosse gekehrt werden, sondern müssen privat entsorgt werden. Die Straßenkehrmaschine nimmt ausschließlich das auf den Fahrbahnen anfallende Laub auf.

Die Entsorgung ist beispielsweise möglich über die monatliche Grünabfallabholung, kostenpflichtige Grünabfallsäcke oder Schnüre sowie die Entsorgungsanlagen des Landkreises.

Und so ist die „Laubschlacht“ in Hamburg geregelt:

Überall dort, wo die Stadtreinigung Hamburg das ganze Jahr über gegen Gebühr den Gehweg reinigt (rund 3.230 Kilometer Länge) und auf rund 7.800 Kilometer Fahrbahnen entfernt sie auch im Herbst das anfallende Laub.

Anwohner, die ihren Gehweg selbst reinigen und keine Gehwegreinigungsgebühren bezahlen, müssen Laub auf den Gehwegen allerdings auf eigene Kosten entsorgen. „Dabei ist es unwichtig, woher das Laub auf den Gehwegen stammt: Auch Laub, das von "städtischen" Bäumen auf den Gehweg fällt, müssen die reinigungsverpflichteten Anwohner zusammenfegen und entsorgen“, sagt Kay Goetze von der Hamburger Stadtreinigung. (cb)