Landkreis Harburg weist neue Landschaftsschutzgebiete aus
Die Schutzgebietsverordnung für den Tötenser Sunder wird mit der Neuausweisung angepasst. Foto: Landkreis Harburg

Landkreis Harburg weist neue Landschaftsschutzgebiete aus

Tötensen - Markante Hügel, tief ausgeschnittene Täler, ausgedehnte Waldgebiete,

weite Wiesen und Felder – das prägt die beiden Landschaftsschutzgebiete (LSG) „Rosengarten – Kiekeberg – Stuvenwald“ sowie „Tötenser Sunder“ und macht ihren besonderen Reiz aus. Damit das so bleibt, will der Landkreis Harburg die beiden Landschaftsschutzgebiete neu ausweisen. Damit werden die Schutzgebietsverordnungen an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Dazu liegen die Verordnungsentwürfe, Begründungen und Karten vom 27. August bis einschließlich 28. September öffentlich aus.

Die Unterlagen für das LSG „Rosengarten – Kiekeberg – Stuvenwald“ liegen bei den Gemeinden Rosengarten, Seevetal und Neu Wulmstorf, bei der Samtgemeinde Hollenstedt, der Stadt Buchholz und dem Landkreis Harburg aus. Für das LSG „Tötenser Sunder“ sind die Entwürfe bei den Gemeinden Rosengarten und Seevetal sowie dem Landkreis Harburg einzusehen. Zusätzlich stellt der Landkreis Harburg die Unterlagen im Internet unter www.landkreis-harburg.de/lsgrosengarten und www.landkreis-harburg.de/lsgtoesu zur Verfügung.

Die Unterlagen waren bereits im vergangenen Jahr einzusehen. Sie werden nun erneut ausgelegt, da sich im ersten Beteiligungsverfahren erhebliche Änderungen ergeben haben. Bei den Landschaftsschutzgebieten handelt es sich vor allem um große Waldgebiete. Insbesondere das LSG „Rosengarten – Kiekeberg – Stuvenwald“ ist daneben auch von landwirtschaftlichen Nutzflächen der bäuerlichen Kulturlandschaft geprägt. Von besonderer Bedeutung ist das für die Landschaft typische Relief. Es reicht von markanten Höhenrücken und tief eingeschnittenen Trockentälern bis zu flachwelligem Gelände.

Kern der Neuausweisung ist es, dass diese über 50 Jahre alten Gebiete, dauerhaft zu erhalten und so auch für zukünftige Generationen zu sichern. Die Schutzgebietsverordnungen und ihre Regelungsinhalte werden an geltendes Recht angepasst und die bisherigen Schutzgebietsgrenzen auf einen aktuellen Stand gebracht. Dazu sollen vor allem Flächen an den Ortsrändern aus dem Schutzgebiet entlassen werden. Weiterhin wurden begründete Entwicklungsmaßnahmen der Gemeinden berücksichtigt.

Anregungen und Bedenken kann jeder beim Landkreis Harburg sowie bei den Gemeinden Rosengarten, Seevetal und Neu Wulmstorf, der Samtgemeinde Hollenstedt und der Stadt Buchholz vorbringen. Am einfachsten geht dies per E-Mail an landschaftsschutzgebiete@lkharburg.de.wg