Streit um Nutzung des Grundstücks am Lübbersweg
Neben dem Lehrerhaus steht erst mal nur ein Bauzaun. Foto: mag

Streit um Nutzung des Grundstücks am Lübbersweg

Harburg – Seit die Eißendorfer Schützen ihr jährliches Vogelschießen am Strucksbarg feiern,

wird der Festplatz zwischen dem HTB-Jugendcafé Eißendorf und dem denkmalgeschützten „Lehrerhaus“ am Lübbersweg nicht mehr gebraucht. Zwei Jahre nach dem Abzug der Schützen taucht die 3800 Quadratmeter große städtische Fläche nun prompt im aktuellen Wohnungsbauprogramm des Bezirks auf. Demnach ist dort der Bau von bis zu 50 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau möglich.

Aber so schnell wird das nichts werden. Denn inzwischen haben mehr als ein halbes Dutzend Behörden und Institutionen ihre Begehrlichkeiten angemeldet. Die müssen jetzt in einer langwierigen behördeninternen Abstimmung unter einen Hut gebracht oder aber abgewiesen werden. Eine geringe Hürde dürfte dabei der Wunsch des Denkmalschutzamtes sein, bei der Gestaltung des Neubaus auf das benachbarte denkmalgeschützte Lehrerwohnhaus (erbaut 1907) Rücksicht zu nehmen. Auch die Empfehlung des Hamburger Oberbaudirektors, wegen der zentralen Bedeutung der Fläche den detaillierten Planungen ein Gutachterverfahren vorauszuschicken, dürfte kein Problem sein. Dass die Handwerkskammer sich größere Flächen  fürs Gewerbe wünscht, war ebenfalls zu erwarten – genau wie die Bedingung der Sozialbehörde, dass das Jugendcafé entweder verlagert oder in den Neubau integriert wird.

Der größte Brocken, der einer schnellen Lösung im Wege liegt, dürfte aber ein Gesetz sein, das nur vorübergehend gültig war und schon am 31. Dezember 2019 ausgelaufen ist. Der Paragraf 246 Baugesetzbuch sollte den Bau von öffentlich-rechtlichen Unterkünften für die Unterbringung von Geflüchteten erleichtern. Das Bezirksamt hatte auf dieser rechtlichen Grundlage vor Jahren schon eine Parkanlage westlich der Schule im Göhlbachtal vorgesehen. Da es zwingend auch einen Ersatzstandort nennen musste, brachte das Bezirksamt den damals noch genutzten Festplatz am Lübbersweg ins Gespräch.

Nun gilt das Sondergesetz nicht mehr, die Parkanlage im Göhlbachtal darf nicht mehr bebaut werden, das Bezirksamt will aber an dem ursprünglichen Plan festhalten auf den Ersatzstandort am Lübbersweg ausweichen – zwar nicht für eine Flüchtlingsunterkunft, dafür aber für ein „Sondermodell“ einer öffentlich rechtlichen Unterkunft. „Sie soll nur für  auf kurze Dauer angelegte Wohnformen genutzt werden“, sagt ein Sprecher des Bezirksamts. „Zum Beispiel für Studierende, Auszubildende oder Montagearbeiter.“ Die Sozialbehörde möchte sich in diesem Sondermodell auch noch drei Wohnungen für junge Erwachsene, die aus dem Programm „Hilfe zur Erziehung“ herausgewachsen sind sowie drei Wohnungen  für Frauen, die vorher in einem Frauenhaus untergebracht waren.

Sollte es allerdings wieder einen größeren Bedarf zur Unterbringung von Flüchtlingen geben, müssten alle Wohnungen „im Rahmen der vertraglichen Kündigungsfristen leergezogen“ werden.
In seiner Stellungnahme zur künftigen Nutzung der Fläche am Lübbersweg lehnt der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) den Plan des Bezirksamts ab. Er würde „eine wirtschaftliche Entwicklung auf Grund der örtlichen Gegebenheiten vereiteln“. Zudem gebe es „verlässliche Vereinbarungen mit dem ehemaligen Baudezernenten, die auch seinem Nachfolger bekannt“ seien. Hans Lied, Nachfolger des ehemaligen Baudezernenten Jörg Penner, weist in seiner Replik auf die Gesetzesänderung hin. Im Übrigen teile er nicht „die Annahme, dass studentisches Wohnen die wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtige“.

Und nun? Es gebe Planungen und Verhandlungen, sagt das Bezirksamt. Zum jetzigen Zeitpunkt lägen aber noch keine „belastbaren Ergebnisse“ vor. ag