Altes Gutachten beflügelt Befürworter von Anwohnerpraken an der TU
Abschlepper im Einsatz im Wohngebiet nahe der TU. Foto: mag

Altes Gutachten beflügelt Befürworter von Anwohnerpraken an der TU

Harburg – SPD und Grüne hatten in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, in den kommenden fünf Jahren bis zu 20 neue Bewohnerparkzonen einzurichten.

Und sie haben auch schon begonnen, ihr Versprechen umzusetzen: Ab September sollen in Rotherbaum und im Grindelviertel vier solcher Zonen eingeführt werden. Vom Bezirk Harburg ist nirgends die Rede. Muss der Süden der Stadt wie beim StadtRad wieder erst zehn Jahre warten?

Das Thema Bewohnerparken ist in Harburg jahrzehntelang verschlafen worden. Es gab jedenfalls keine Beschlüsse in dieser Richtung. Im Januar hatte nun endlich die Bezirksversammlung die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob solche Parkzonen auch im Bezirk möglich wären. Dabei hatte man unter anderem das Quartier rund um die Technische Universität, aber  auch das Neugrabener Zentrum im Auge. Tatsächlich hatte ein aktuelles Gutachten die Parkmöglichkeiten dort geprüft und unter anderem Bewohnerparken empfohlen. Das Gebiet hat offenbar auch der SPD-Kreisvorsitzende Frank Richter im Auge. Konkrete Schritte sind allerdings noch nicht in Sicht.

Dabei müsste das Harburger Bauamt nur mal tief in seinen Schubladen wühlen. Schon 1992 hatte das Gutachterbüro Argus (Arbeitsgruppe unabhängiger Stadt- und Verkehrsplaner) in einer Voruntersuchung die Parksituation rund um die TU dokumentiert und diese Untersuchung fünf Jahre später noch einmal vertieft. Die Ergebnisse: In einigen Bereichen gab es „hohe Nutzungskonflikte“ zwischen Anwohnern, Beschäftigten und Besuchern, die „relative Parkraumbelegung“ betrug in Teilbereichen mehr als 140 Prozent, zudem wurde eine hohe Illegalität festgestellt. Im Klartext: Weil für Anwohner, Lehrkräfte der früheren Gesamtschule Harburg (heute Goethe-Schule), Studierende und Lehrende der TU sowie für Pendler, die von der nahegelegenen S-Bahnstation Harburg-Rathaus in die City fahren zumindest tagsüber nicht genügend Stellplätze zur Verfügung stehen, wird auch dort geparkt, wo es nicht gestattet ist. Anwohner berichteten schon damals von einem „quälendem“ Parksuchverkehr.

1997 war schon die Rede von einer Bewirtschaftung der TU-Stellplätze, umgesetzt war die Maßnahme zur Zeit der Untersuchung noch nicht. Die Gutachter gingen aber davon aus, dass sich die Nutzungskonflikte rund um die TU weiter verschärfen würden. Grundsätzlich sollten deshalb – zumindest in einigen Teilbereichen – Bewohnerparkzonen eingerichtet werden.
Das Argus-Gutachten hat den Titel „Anwohnerparkbevorrechtung – Auswahlgebiet Harburg“ und liegt in einer Zusammenfassung der Redaktion vor. ag