Stöver
Birgit Stöver, Bürgerschaftsabgeordnete der CDU, will Antworten zu den Vorgängen im Harburger Gesundheitsamt. Foto: André Zand-Vakili

Bürgerschaftsabgeordnete Stöver will Antworten zu Wegnergate

Harburg - Die Freistellung und Umsetzung vom Leiter des Harburger Gesundheitsamtes, Dr. Robert E. Wegner, erreicht die nächste Stufe.

Jetzt beschäftigt sich die Bürgerschaft mit den Vorgängen in der Harburger Verwaltung. Birgit Stöver, Abgeordnete der CDU, will Antworten auf 14 Fragen ihrer Kleinen Anfrage, die als Druckksache 22/174 eingereicht ist.

Unter anderem stellt die Bürgerschaftsabgeordnete Stöver Fragen zur Personalsituation im Harburger Gesundheitsamt, aber auch zu den Entscheidungswegen, die letztendlich zu der jetzigen Situation geführt haben. In einer Pressemitteilung hatte die Bezirksverwaltung mitgeteilt, das der bisherigen Leiter des Gesundheitsamtes zur Polizei wechselt.

Der Ausdruck "Wechsel" schafft einen falschen Eindruck. Dr. Robert E. Wegner ist zur Polizei abgeordnet. Damit ist er vom Bezirksamt Harburg an die Polizei "ausgeliehen". Die Stelle ist weiter in Harburg gebucht und wird auch hier berechnet. Sollte Wegner nach sechs Monaten, die seine Abordnung dauern soll, nicht bei der Polizei bleiben, käme er als Beamter zurück zum Bezirksamt. Zumindest für ein halbes Jahr bezahlt nach der jetzigen "Lösung" das Bezirksamt Harburg den Hamburger "Polizeiarzt".

Dass man die Stelle des Leiters des Gesundheitsamtes trotzdem "zur möglichst baldigen Nachbesetzung" neu ausschreiben will, intern ist nach Informationen von harburg-aktuell der 1. Juni genannt worden, ist nur mit Trickserei möglich. Als Beamter des höheren Dienstes mit der Besoldung A15 müsste er, solange nicht eine neue Verwendung mit einem offiziellen Wechsel gefunden ist, auf eine andere, gleichwertige Stelle im Bezirksamt Harburg gebucht werden. Das wäre beispielsweise möglich, wenn ein Beamter der Besoldungsstufe pensioniert wurde und man seine Stelle nicht neu besetzt. Ganz kreative Personalplaner könnten ihn auch auf eine unbesetzte Stelle der Besoldungsstufe in einer anderen Behörde buchen. Das ginge allerdings nur mit deren Zustimmung.

Auch eine Neubesetzung der Leitungsposition des Gesundheitsamtes braucht schon aus formellen Gründen seine Zeit. Die Stelle muss ausgeschrieben werden. Gibt es mehrere gleichwertige Bewerber, sind persönliche Gespräche notwendig. Auch nach einer Entscheidung gibt es für die "Verlierer" der Ausschreibung noch vier Wochen die Möglichkeit rechtlich gegen die Entscheidung vorzugehen. zv