Anmelder für Neonazi-Demo in Harburg scheitert auch in zweiter Instanz
Der ZOB an der Hannoverschen Straße. Hier wollten die Rechtsradikalen aufmarschieren. Foto: André Zand-Vakili

Anmelder für Neonazi-Demo in Harburg scheitert auch in zweiter Instanz

Harburg - Das Oberverwaltungsgericht hat das Verbot der Neonazi-Demo in Harburg bestätigt. Die Entscheidung fiel am Donnerstagabend.

Damit ist Anmelder Christian Worch , der mit weiteren 24 Rechtsradikalen am ZOB an der Hannoverschen Straße aufmarschieren wollte, auch in der zweiten Instanz gescheitert. Er hatte versucht die Entscheidung der Versammlungsbehörde per Gerichtsbeschluss zu kippen.

Gescheitert ist auch der Harburger Anmelder einer Gegendemonstration, die nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden vor allem von der linksautonomen Szene frequentiert worden wäre. Auch er scheiterte in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht, nachdem er keine Ausnahmegenehmigung für die Kundgebung erhalten hatte.

Die Anmelder der Mahnwachen halten trotz des Gerichtsurteils gegen die rechtsradikale Kundgebung an ihren Plänen fest. Sie wollen ihre Kundgebungen durchführen. zv