Illegal Müll entsorgt: Grundeigentümer müssen für Straftäter büßen
Illegale Müllentsorgung: Grundeigentümer müssen für Straftäter büßen. Foto: mag

Illegal Müll entsorgt: Grundeigentümer müssen für Straftäter büßen

Heimfeld – Am 19. Februar hatte ein Umweltsünder eine größere Menge  in den Wald rund um die Kuhtrift geschmissen.

Anders als in ähnlichen Fällen hatte der Täter diesmal sogar eindeutige Spuren hinterlassen: die Verpackung eines Amazon-Pakets mit Empfänger und Adresse, dazu eine deutliche Reifenspur, die vom Waldweg direkt zum Müll führte. Die Sauerei hatte Folgen – allerdings andere als erwartet.

Zunächst geschah erst einmal gar nichts, bis auf den Regen, der am nächsten Tag alle Spuren verwischte. Am 21. Februar bekam Heinrich Schabert von der ImmoForst OHG, Eigentümerin dieses Waldstücks, eine Mail von der Wasserschutzpolizei, Referat für Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte. Sie habe die Ermittlungen aufgenommen, über den Stand der Ermittlungen könne aber nur die Staatsanwaltschaft Auskunft. Für alles weitere sei das Harburger Amt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zuständig.

14 Tage später meldete sich das Amt tatsächlich schriftlich bei Schabert und teilte ihm mit, das ihm als Eigentümer des Grundstücks „die Sachherrschaft über die Abfälle durch die Lagerung zugewachsen sei“. Deshalb werde er aufgefordert, den Müll bis zum 20. März auf eigene Kosten zu beseitigen. Außerdem wird er daran erinnert, derartige Abfälle nur „in dafür zugelassenen Abfallbehältern“ zu lagern und überhaupt gebe es Hinweise darauf, dass er als Grundstückseigentümer ohnehin ein „unzureichendes Entsorgungsvolumen bereitgehalten habe“.

Schabert ist fassungslos: „Man müsste doch davon ausgehen, dass erst einmal der Müllsünder ermittelt wird, um ihn dann in die Pflicht zu nehmen.“ Ihm gehe es nicht um die Entsorgungskosten, sondern vielmehr um das Signal, das von diesem Umgang mit Müllsündern ausgeht. „Jetzt kann jeder seinen Müll irgendwo abkippen, egal ob über den Zaun auf ein Privatgrundstück oder in einem städtischen Park“, sagt Schabert. „Wenn er nicht auf frischer Tat ertappt wird, hat er offenbar nichts zu befürchten.“

Weil sich in dem Müllhaufen auch Gegenstände befanden, die als Sondermüll gelten und sich das Ganze zudem in einem Wasserschutzgebiet abgespielt hat, wird das Ganze nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat bewertet. Deshalb ermittelt die Polizei. Für die ImmoForst OHG bleibt nur ein Weg: Sie muss sich die Entsorgungskosten beim Verursacher  zivilrechtlich zurückholen. ag