Landschaftsschutz: Kegelbahn darf nicht Appartements weichen
Der Umbau der Kegelbahn in sieben Mikroappartements wurde nicht genehmigt Foto: mag

Landschaftsschutz: Kegelbahn darf nicht Appartements weichen

Rönneburg – Wenn ein Logistik-Riese wie DHL in Neuland ein Verteilzentrum bauen will, wird der Landschaftsschutz schnell zu Makulatur.

Wenn jedoch kleinere Investoren in einem Landschaftsschutzgebiet tätig werden wollen und eine Nutzungsänderung beantragen, gibt sich die Umweltbehörde keine Blöße und sagt nein. Das hat die ImmoForst OHG zu spüren bekommen, als sie an der Kuhtrift statt Forstwirtschaft mit einem behindertengerechten Kletterpark eine Freizeiteinrichtung betreiben wollte. Und jetzt kann Ali Abali, Wirt des Rönneburger Hofs, seine Pläne vergessen. Er wollte seine nicht mehr rentable Kegelbahn umbauen und sieben Mikroappartements für Studenten und Auszubildende schaffen.

„Das Bezirksamt und die Umweltbehörde haben das Anliegen von Herrn Abali eingehend geprüft“, sagt Bezirksamtssprecher Lukas Steinbrink. „Die Prüfung hat ergeben, dass eine Wohnnutzung aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans und aus Gründen des Landschaftsschutzes rechtlich unzulässig ist.“

Das sieht die CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung ganz anders. „Das Gebäude steht, die Leitungen für Strom, Abwasser und Wasser sind vorhanden“, sagt Fraktionschef Ralf-Dieter Fischer. Somit könnte dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden, der ohne neuen Baugrund auskommt. Fischer: „Wenn das kein nachhaltiges Bauen ist.“ Er fordert, dass sich Bezirksamtsleiterin Sophie Fredenhagen einschaltet und sich für den Bürger einsetzt. Immerhin habe sich bei einer Ortsbesichtigung des Harburger Regionalausschusses die Mehrheit der anwesenden Mitglieder für die Pläne von Abali ausgesprochen. Allerdings war kein Vertreter der SPD dabei. Inzwischen hat die Bezirksamtsleiterin gegenüber harburg-aktuell angekündigt, sich kurzfristig mit Abali zu einem persönliche Gespräch zu treffen.

Die Pläne des Gastwirts sind nicht neu, schon 2015 hatte er einen ersten Vorstoß unternommen und im Vorbescheidsverfahren eine Ablehnung kassiert. Die Begründung ist im Transparenzportal der Stadt nachzulesen. Unter anderem dies: „Gemäß Bebauungsplan Rönneburg 5 ist auf diesem Grundstück nur eine Schank- und Speisewirtschaft zulässig.“ Dies gelte allerdings nur für das Hauptgebäude. Die Nebengebäude mit der Kegelbahn seien als „private Grünfläche“ ausgewiesen. Ziel sei es, diese Fläche dem benachbarten öffentlichen Grünzug anzupassen („arrondieren“). „Die hier angestrebte Hauptnutzung Wohnen widerspricht dem Planziel und verfestigt eine ungewollte städtebauliche Entwicklung.“

Außerdem liege das geplante Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet „Marmstorfer Flottsandplatte“. Nach den Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung sei es verboten, „bauliche Anlagen aller Art einschließlich Leitungen zu errichten, zu erweitern oder an den Außenseiten wesentlich zu verändern, auch wenn die Maßnahme keiner baurechtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedarf oder nur vorübergehender Art ist“. Das Beispiel DHL-Logistikpark Neuland zeigt indes, dass auch Ausnahmen gestattet werden.

Fischer: „Der Wirt hätte es begrüßt, wenn die Verwaltung Bürgernähe gezeigt und ihm Wege aufgezeigt hätte, wie er seine Kegelbahn sonst zukunftsträchtig nutzen könnte.“ An anderer Stelle sei man doch durchaus bemüht, Schwierigkeiten aus dem Weg zu räumen, „zum Beispiel bei einem Gastwirt, der in einem Harburger Naturschutzgebiet einen größeren Neubau genehmigt bekam und obendrein die Erlaubnis für laute Musikveranstaltungen“.

Falls damit die neue „Inselklause“ von Andreas Koenecke gemeint sein sollte, irrt Fischer. Denn „Koenis“ Kultkneipe liegt einige Meter außerhalb des Naturschutzgebiets Schweenssand. ag