Rauchverbot? Hausrechtgerangel beim ZOB-Harburg
Der Busbahnhof an der Hannoverschen Straße. Foto: André Zand-Vakili

Rauchverbot? Hausrechtgerangel beim ZOB-Harburg

Harburg – Es klang so einfach: Die Hochbahn möge doch einmal prüfen, ob im Harburger ZOB wie im benachbarten Bahnhof ein Raucherbereich

eingerichtet werden kann. Die SPD-Fraktion hatte den Antrag gestellt, und es gab dafür in der Bezirksversammlung auch ein Mehrheit.
Inzwischen ist die Angelegenheit geprüft worden und plötzlich ist nichts mehr einfach. Denn der ZOB befindet sich auf den Flurstücken 5903 und 4750. Das macht die Sache schon mal  komplizierter. Flurstück 5903 gehört nämlich zum Verwaltungsvermögen des Bezirksamts und hier der Tiefbauabteilung. Flurstück 4750 ist dagegen Eigentum der Deutschen Bahn AG.

Jetzt wird es richtig kompliziert: Im öffentlichen Raum, in diesem Fall in Teilbereichen des Flurstücks 5903, kann das Rauchen ähnlich wie das Trinken alkoholischer Getränke grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Man könnte nur gegen Personen vorgehen, die Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen haben. Im Gegensatz dazu kann in Bahnhöfen – auch bei U- und S-Bahn – über das Hausrecht Rauchen eingeschränkt oder auch ganz verboten werden.

Aber: Es ist nicht so ganz klar, wie das Hausrecht auf dem Bahn-Flurstück 4750 überhaupt geregelt ist. Warum? Auch das ist keineswegs einfach. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation schreibt dazu: „Das Hausrecht wird derzeit zusammen mit Zuständigkeitsfragen in Bezug auf die Unterhaltung der Bodenpflasterung der Haltestelle von der Haltestellenumfeld-Koordination des HVV geklärt.“

Bisher ist nur eins klar: Für die Reinigung der gesamten Bodenflächen im ZOB ist die Hochbahn zuständig, nicht jedoch für die Einrichtung eines Raucherbereichs. ag