Die nächste Baustelle: Neuer Asphalt für die Winsener Straße
Vor wenigen Monaten bekam die Bremer Straße frischen Asphalt. Jetzt sind die Straßen Meckelfelder Weg und Winsner Straße dran. Foto: Christian Bittcher

Die nächste Baustelle: Neuer Asphalt für die Winsener Straße

Sinstorf - Autofahrer in Harburg müssen sich auf die nächste Baustelle einstellen: In den Herbstferien bekommen die Straßen Meckelfelder

Weg und Winsener Straße zwischen Am Frankenberg und Winsener Stieg neuen Asphalt. Von Montag, 1. Oktober bis Mittwoch 17. Oktober kommt des wegen der Deckensanierung in diesem Gebiet zu Behinderungen.

Die Arbeiten erfolgen in mehreren Bauphasen, welche jeweils angepasste Verkehrsführungen erfordern. Der Meckelfelder Weg wird zur Durchführung der dortigen Arbeiten vom 30. September abends bis zum 5. Oktober, 6 Uhr ab der Straße Am Kuchenberg (Ost) als Einbahnstraße in Richtung Winsener Straße eingerichtet. Das Einfahren von der Winsener Straße in den Meckelfelder Weg ist dann nicht möglich. Hierfür wird eine Umleitung über Fleestedt und Glüsingen eingerichtet.

Vom 1. Oktober bis zum 5. Oktober erfolgen die Arbeiten in der Winsener Straße: Zwischen Winsener Stieg und Meckelfelder Weg im rechten Fahrstreifen und zwischen Meckelfelder Weg und Am Frankenberg im Bussonderfahrstreifen. Im Abschnitt zwischen Winsener Stieg und Meckelfelder Weg wird in beide Richtungen eine jeweils einspurige Verkehrsführung eingerichtet.

Die Winsener Straße wird vom 5. Oktober, 6 Uhr, bis zum 7. Oktober zwischen den Straßen Am Frankenberg und Winsener Stieg als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung stadtauswärts eingerichtet. Der Meckelfelder Weg wird im gleichen Zeitraum zwischen Am Kuchenberg (Ost) und Winsener Straße voll gesperrt. Für die Winsener Straße wird in Richtung stadteinwärts eine Umleitung über Maldfeldstraße und Bremer Straße eingerichtet. Für den Meckelfelder Weg werden in beide Richtungen Umleitungsstrecken über Fleestedt und Glüsingen eingerichtet.

Während der gesamten Bauzeit ist damit zu rechnen, dass insbesondere während der Fräs-, Asphalt- und Markierungsarbeiten nicht aufgeführte Einmündungen und Grundstückszufahrten temporär gesperrt werden. (cb)